- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Werner
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt(at)schwelm.de oder telefonisch unter 02336801-262/367/407/223 da während der vorgenannten Zeiten mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
- standesamt@schwelm.de
H.
Kappelhoff
Standesbeamtin
Standesamt
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U.
Gläscher
Standesbeamtin
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T.
Kohls
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Vaterschaftsanerkennung
Wenn ein nichtverheiratetes Paar Nachwuchs bekommt, ist es notwendig, dass der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt oder beim Standesamt erfolgen, und zwar auch bereits vor der Geburt des Kindes.
Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Erforderlich ist deshalb die Vorsprache beider Elternteile persönlich.
Für Detailfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
- Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern