Vaterschaftsanerkennung

Wenn ein nichtverheiratetes Paar Nachwuchs bekommt, ist es notwendig, dass der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt oder beim Standesamt erfolgen, und zwar auch bereits vor der Geburt des Kindes.

Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist  die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Erforderlich ist deshalb die Vorsprache beider Elternteile persönlich.

 

Für Detailfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

 

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

  • Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern

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