Entwässerungsgebühren 2025

Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen wird eine Gebühr für das Schmutzwasser und eine für das Niederschlagswasser erhoben. Der Gebührenmaßstab für Schmutzwasser ist der Frischwasserverbrauch, für das Niederschlagswasser die versiegelte Fläche. Bei ent­sprechender Durchlässigkeit der versiegelten Fläche kommt ein ermäßigter Gebührensatz zum Tragen.

Bei den Abwassergebühren wird zwischen Benutzern, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten, und Nichtmitgliedern unterschieden. Bei den Nichtmitgliedern erfolgt hinsichtlich des Schmutzwassers eine weitere Differenzierung nach direkt angeschlossenen Grundstücken, Benutzern von Kleinkläranlagen und Benutzern mit einer abflusslosen Grube.

Von Benutzern von Kleinkläranlagen werden eine Grund- und eine Entsorgungs­gebühr erhoben. Über die Grundgebühr werden die fixen Vorhaltekosten, die unabhängig von der Häufigkeit der Klärschlammabfuhr entstehen, gedeckt. Als Bemessungsgrundlage für die Entsorgungsgebühr dient das genehmigte Volumen der Vorklärkammer. Der Inhalt von Kleinkläranlagen ist grundsätzlich jährlich bzw. spätestens bei einem Abfuhrbedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand zu entsorgen.

Abflusslose Gruben sind bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren. Für die Beseitigung des Abwassers (Schmutzwasser) aus abflusslosen Gruben wird eine Schmutzwassergebühr erhoben.

KlassifizierungGebührensatz 2025
I. Schmutzwasser 
Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten2,02 €/m³
Benutzer mit einer Kleinkläranlage 
- Grundgebühr4,30  €/Person  
- Entsorgungsgebühr35,80 €/m3
Benutzer mit einer abflusslosen Grube31,08 €/m3
Übrige Benutzer3,58 €/m3
II. Niederschlagswasser 
Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten1,15 €/m2
(ermäßigt: 0,575 €/m2)
Übrige Benutzer1,28 €/m2
 (ermäßigt 0,64 €/m2)