Ausschreibungen bzw. Vergaben
Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potenzielle Anbieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (unter anderem Bund, Länder und Gemeinden) unterliegen dem Vergaberecht, welches alle Regeln und Vorschriften beim Einkauf von Gütern und Leistungen umfasst. Durch das Vergaberecht soll ein wirtschaftlicher Einkauf bewirkt und somit eine sparsame und sachgerechte Verwendung von Steuergeldern gewährleistet werden. Außerdem soll verhindert werden, daß der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht.
E-Vergabe
Die Stadt Schwelm setzt für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren regelmäßig eine elektronische Vergabeplattform ein. Bieter, die sich an Ausschreibungen der Stadt Schwelm beteiligen möchten, können die Vergabeunterlagen online über die Internet-Plattform: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/ erhalten.
Das Runterladen der Auschreibungsunterlagen ist nach der Registrierung kostenlos ebenso wie elektronische Einreichung von Angeboten über das Portal. Zudem wird durch die Registrierung die Kommunikation zu allen Bietern erheblich erleichtert.
Vergaberegelungen und Gesetzesgrundlagen
Der nachfolgende Link führt zu einer aktuellen Übersicht über alle relevanten Gesetze, Verordnungen und weitere Vergaberegelungen, die den Ausschreibungen der Stadt Schwelm zugrunde liegen. Bitte beachten Sie, dass für spezifische Regelungen des Landes NRW möglicherweise abweichende kommunale Vergabevorschriften bestehen.
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/vergaberechtsvorschriften
Ihre Ansprechperson
C. Sohns
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