Entsprechend der Rechtsprechung werden gesonderte Gebühren für die Sommerreinigung und den Winterdienst erhoben. Hierbei wird je nach Bedeutung der Straße zwischen folgenden Klassen unterschieden:

Klasse A:

 
 Straßen mit großem Allgemeininteresse, insbesondere
Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen
(Hauptverkehrsstrecken); hoher Winterdienstaufwand 
Klasse B:

 
 Straßen mit erhöhtem Allgemeininteresse, insbesondere
ÖPNV-Strecken, Straßen mit wichtigen Einrichtungen
(z.B. Krankenhäuser); erhöhter Winterdienstaufwand
Klasse C:
 
 Straßen mit geringem Allgemeininteresse, vorwiegend
Anliegerstraßen; normaler Winterdienstaufwand

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), und die nach Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung bestimmte Reinigungsklasse. Der (einfache) jährliche Gebührensatz je Frontmeter beträgt

für den Winterdienst (WD)2025
Klasse A1,36 €
Klasse B0,66 €
Klasse C0,65 €
für die sonstige Straßenreinigung (SR) 
Klasse A1,25 €
Klasse B2,09 €
Klasse C2,36 €

Grundsätzlich werden die Straßen einmal wöchentlich gereinigt. Einige Straßen werden bei der Sommerreinigung zwei- oder dreimal pro Woche gereinigt. In diesem Fall wird das entsprechende Vielfache des Gebührensatzes angesetzt.