Kommunalwahlen 2025

Termin für die Kommunalwahlen in NRW ist der 14. September 2025.
Mögliche Stichwahlen sind für den 28. September 2025 geplant.

Auf dieser Seite stehen Informationen zu den Wahlen in Schwelm zur Verfügung.

 

Wahlvorschlagsverfahren

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen:

Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der Bekanntmachung – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schwelm zusammengefasst.

Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:

Anlage 14c -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlagen für Einzelbewerber*innen:

Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in

Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag

Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung

 

Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen

Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen¹ sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:

  • Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
  • Anlage 14b - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlagen für Einzelbewerber*innen:

Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk

Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk

Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung

 

Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen

Anlage 27 - in Bezug auf § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW

Der VerfGH NRW hat die Vorschrift § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW gemäß § 61 Absatz 3 VerfGHG NRW für nichtig erklärt.

Wählergruppen, die nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz einer Pflicht zur Rechenschaftslegung unterliegen, müssen für einen gültigen Wahlvorschlag zu den Kommunalwahlen entgegen der bisher geltenden Regelung diesem keine Bescheinigungen beifügen, die ihr der Präsident des Landtags nach § 4 Absatz 2 Wählergruppentransparenzgesetz über die Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre erteilt hat.

Parteienkomponente - Anleitung und Zugang

IhreAnsprechpersonen

S. Liebscher

liebscher(at)schwelm.de02336/801-272

R. Lüder

lueder(at)schwelm.de02336/801-467