KOMMUNAL-WAHL: INFOS IN LEICHTER SPRACHE

Kommunal-Wahl. Was ist das?

Kommune ist ein anderes Wort für Stadt.
Bei einer Kommunal-Wahl gibt es Wahlen in der Stadt.
Die Bürger*innen sagen dann,
wer in den Stadt-Rat kommen soll.

Man sagt auch:
Die Bürger*innen wählen den Stadt-Rat.

Alle Bürger*innen ab 16 dürfen wählen.
Wenn man noch keine 16 ist,
darf man noch nicht wählen.

Eine Kommunal-Wahl ist alle 5 Jahre.
Die nächste Kommunal-Wahl
ist am 13. September 2020.

Der Stadt-Rat

Im Stadt-Rat treffen sich die Bürger*innen,
die bei der Wahl gewonnen haben.
Sie reden über Sachen,
die für alle Menschen in der Stadt wichtig sind.

Sie reden zum Beispiel darüber

  • was in der Stadt gebaut werden soll.
  • welche Schulen es geben soll.
  • wo ein Kindergarten gebaut werden muss.
  • wie teuer Beerdigungen sind.
  • welche großen Feste die Stadt macht.

In Schwelm sind 38 Bürger*innen im Stadt-Rat.
Man nennt diese Bürger*innen auch Politiker*innen.
Die Politiker*innen treffen sich 6 Mal im Jahr im Stadt-Rat.

Die Ausschüsse

Es gibt im Stadt-Rat auch kleine Gruppen,
die nur über ganz bestimmt Sachen reden.
Diese Gruppen nennt man auch Ausschüsse.

Es gibt zum Beispiel einen Ausschuss für Kinder und Eltern.
Dort spricht man

  • über Kindergärten
  • und andere Sachen, die für Kinder und Eltern wichtig sind.

Bürgermeister

Die Bürger*innen wählen bei der Kommunal-Wahl auch den Bürgermeister.
Bürgermeister kann auch eine Frau sein.
Dann sagt man Bürgermeisterin.

Der Bürgermeister ist der Leiter vom Stadt-Rat.
Man sagt er: Er ist der Vorsitzende.

Der Bürgermeister ist auch der Chef von der Stadt-Verwaltung.
Die Stadt-Verwaltung ist im Rathaus.

Kreistag und Landrat

Die Bürger*innen wählen bei der Kommunal-Wahl auch den Kreistag.
Der Kreistag ist so ähnlich wie der Stadt-Rat.
Im Kreistag treffen sich Bürger*innen aus dem ganzen Landkreis.
Sie reden über Sachen,
die für alle Menschen im Landkreis wichtig sind.

Unser Landkreis heißt Ennepe-Ruhr-Kreis.
Im  Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es viele Städte, zum Beispiel

  • Schwelm,
  • Ennepetal,
  • Witten,
  • Sprockhövel.

Der Leiter vom Kreistag heißt Landrat.
Landrat kann auch eine Frau sein.
Dann sagt man Landrätin.

Die Bürger*innen wählen bei der Kommunal-Wahl auch den Landrat.

Nochmal kurz zusammengefasst

Bei einer Kommunal-Wahl wählen die Bürger*innen.

Sie wählen

  • den Stadt-Rat,
  • den Bürgermeister,
  • den Kreistag.
  • den Landrat.

Alle Bürger*innen ab 16 dürfen wählen.

Die Wahl ist alle 5 Jahre.

Die nächste Kommunal-Wahl
ist am 13. September 2020.

Wie wählt man?

Jeder Wähler bekommt eine Post-Karte.
Die Post-Karte kommt ein paar Wochen vor der Wahl.
Diese Post-Karte nennt man auch: Wahl-Benachrichtigung.
Die Post-Karte ist gelb.

Auf der Postkarte steht eine Adresse.
Die Adresse ist von dem Ort
wo man wählen kann.
Den Ort nennt man auch: Wahl-Lokal.

Am 13. September 2020 geht man zum Wahl-Lokal.
Man kann ab 8 Uhr morgens kommen.
Um 18 Uhr abends macht das Wahl-Lokal zu.
Danach kann man nicht mehr wählen.

Man muss seinen Personal-Ausweis mitbringen.
Den Personal-Ausweis und die Wahl-Benachrichtigung
muss man im Wahl-Lokal vorzeigen.

Stimmzettel

Man bekommt dann 4 Stimmzettel.

Zwei Stimmzettel sind für

  • die Wahl vom Bürgermeister,
  • die Wahl vom Landrat.

Auf jedem Stimmzettel stehen Namen von Männern und Frauen,
die Bürgermeister oder Landrat werden wollen.
Man nennt sie auch: Kandidaten.

Die zwei anderen Stimmzettel sind für

  • die Wahl vom Stadt-Rat,
  • die Wahl vom Kreistag.

Auf jedem Stimmzettel stehen Namen von Parteien.

Mit den 4 Stimmzetteln geht man in die Wahl-Kabine.
Die Leute im Wahl-Lokal zeigen einem die Wahl-Kabine.

Dann wählt man.

Wählen

Das ist ganz einfach:

  • Man macht auf jedem Stimmzettel ein Kreuz.
  • Das Kreuz macht man bei der Partei oder dem Kandidaten,
    den man wählen möchte.
  • Hinter jeder Partei und jedem Namen ist ein kleiner Kreis.
    Das Kreuz macht man in den Kreis.

Es gibt wichtige Regeln:

  • Auf jedem Stimm-Zettel darf man nur ein Kreuz machen.
  • Man muss das Kreuz ganz genau erkennen.
  • Man darf nichts auf den Stimmzettel schreiben.
    Man darf nur das Kreuz machen.
  • Man muss das Kreuz alleine machen.
    Keiner darf zusehen.
    Das nennt man auch: geheime Wahl.
  • Keiner kann einem vorschreiben,
    wen oder was man wählen soll.
    Man kann wählen,
    wen oder was man will.
    Das nennt man auch: freie Wahl.

Wenn man die Kreuze gemacht hat,
muss man die Stimmzettel zusammenfalten.
Niemand darf sehen,
was man angekreuzt hat.

Die Stimmzettel kommen dann in eine Wahl-Urne.
Ein Wahl-Urne ist ein großer Kasten mit einem Schlitz.
Die Stimmzettel wirft man in den Schlitz.
Dann ist man fertig und hat gewählt.

Darf man anderen beim Wählen helfen?

Man darf Anderen nur beim Wählen helfen,

  • wenn er wirklich Hilfe braucht,
  • wenn er um Hilfe bittet.

Helfen darf man zum Beispiel

  • Blinden,
  • Menschen, die nicht lesen können.
  • Menschen, die gelähmt sind.

Die Leute im Wahllokal können sagen,
was OK ist.
Man kann Sie fragen,
ob man einem Anderen helfen darf.

Was passiert nach der Wahl?

Um 18 Uhr zählen die Leute in dem Wahl-Lokal die Stimmen:
Sie holen alle Zettel aus der Wahl-Urne.
Sie ordnen die Zettel.
Sie zählen die Kreuze

  • für jeden Kandidaten
  • und für jede Partei.

Dabei darf jeder zusehen.

Wenn die Leute im Wahl-Lokal fertig sind,
haben sie ein Ergebnis.
Das Ergebnis schicken sie ins Rathaus.

In Schwelm gibt es 19 Wahl-Lokale.
Im Rathaus sind Leute,
die die Ergebnisse aus allen 19 Wahl-Lokalen zusammenrechnen.

Wenn Sie fertig sind,
haben Sie das End-Ergebnis.
Dann sind alle gewählt:

  • der Stadt-Rat,
  • der Bürgermeister,
  • der Kreistag,
  • der Landrat.

Dann ist die Kommunalwahl vorbei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Erklärung in leichter Sprache wurde freundlicherweise von der Stadt Hennef zur Verfügung gestellt.