Dienstleistung
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A.
Wilke
Bauakteneinsichten, Baulastauskünfte
Bauaufsicht
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Baulastenauskunft
Eine Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde zu Gunsten eines Dritten (Baulastnehmers) bestimmte Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, die sein Grundstück betreffen.
Über die in Schwelm eingetragenen Baulasten führt die Untere Bauaufsicht das sogenannte Baulastenverzeichnis.
Die Einsicht in das Baulastverzeichnis kann jeder Grundstückseigentümer / jede Grundstückseigentümerin bekommen.
Aber auch alle Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, wie zum Beispiel Kaufinteressentinnen oder Kaufinteressenten, können Einsicht bekommen. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen (z.B. Eigentumsnachweis oder Grundbuchauszug). Bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wird ein berechtigtes Interesse an einer Baulastenauskunft grundsätzlich angenommen.
Die Auskunft aus dem Baulastverzeichnis erteilen wir schriftlich. Wir bitten um Verständnis, dass Baulastauskünfte derzeit nur für belastete, jedoch nicht für durch die Baulast begünstigte Grundstücke gegeben werden können.
Für einen Antrag auf Baulastauskunft benötigen wir den bereitgestellten, ausgefüllten Vordruck. (siehe unten Downloads)
Sie können die Auskunft aus dem Baulastverzeichnis über diesen Vordruck auch digital beantragen. Füllen Sie dazu bitte die vorgesehenen Felder aus und senden Sie den Vordruck per E-Mail.
! Achtung : Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet !
Bitte achten Sie beim ausfüllen des Antrags darauf, dass Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück auf dem aktuellen Stand sind.
Die Gebühren für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis betragen
Wenn eine oder mehrere Baulasten bestehen:
- je Flurstück: 50 EUR *(siehe Punkt 03.1.5. 6.3)
Wenn keine Baulast besteht:
- je Flurstück: 30 EUR
03.1.5.6.3 - schriftliche Baulast-Auskünfte
Gebührenrahmen: 50 EUR bis 200 EUR je Grundstück
Die Gebühr fällt je Grundstück (i.d.R.: Flurstück) an.
Der Gebührenmaßstab nimmt vor allem auf Verwaltungsaufwand Bezug. Ein wirtschaftlicher Vorteil ist nur indirekt durch die Kenntnisgabe festzustellen.
Es sind je vorhandener Baulast auf dem Grundstück 50 EUR zu erheben. Bei mehr als drei Baulasten auf einem Grundstück steigt die Gebührensumme nicht weiter.
! Achtung : Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet !
§ 85 Abs. 5 BauO NRW 2018
Ansprechpartner
Ihre Ansprechperson
A. Wilke
wilke(at)schwelm.de02336/801-373Adresse | Sprechzeiten | Details