Dienstleistung
- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
A.
Wilke
Bauakteneinsichten, Baulastauskünfte
Bauaufsicht
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- wilke@schwelm.de
Bauakteneinsicht
Voraussetzungen für die Bauakteneinsicht
Akteneinsicht in eine Bauakte wird folgenden Personen gewährt:
- der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer
- von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer schriftlich Bevollmächtigte
- jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann
Akteneinsicht beantragen
- Für einen Antrag auf Akteneinsicht benötigen wir den ausgefüllten, bereitgestellten Vordruck. (siehe unten Formulare)
Sie können die Einsichtnahme in die Bauakte über diese auch Seite auch digital beantragen. Füllen Sie dazu bitte die vorgesehenen Felder aus und senden es per E-mail.
- Bringen Sie zum Termin einen gültigen Personalausweis mit
- Des Weiteren benötigen wir einen Eigentümernachweis oder die schriftliche Bevollmächtigung oder einen sonstigen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse
Hinweise
Eine Stornierung muss mindestens ein Werktag vor dem vereinbarten Termin telefonisch erfolgen. Gem. § 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwelm vom 10.04.2000 in der gültigen Fassung, sind Gebühren für Verwaltungsleistungen, die bei Vornahme oder Vorbereitung einer Amtshandlung entstehen, zu ersetzen. Die Verwaltungsleistungen sind solche, die gem. der Verwaltungsgebührensatzung vom Gebührenpflichtigen beantragt worden sind oder ihn unmittelbar begünstigen.Mit Antragstellung wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 13,50,-€ (bei Hausakten bis 4 Bänden) und 27,00,-€ (bei Hausakten mit mehr als 5 Bänden) für den Fall fällig, dass die Akteneinsicht storniert werden sollte.
Mitgebrachte Geräte, wie z.B. Fotoapparat, Smartphone oder Scanner dürfen ausschließlich zum Ablichten der im Rahmen der Akteneinsicht bereitgestellten Unterlagen genutzt werden. Jede andere Verwendung ist aus Gründen des Datenschutzes untersagt.
Mindestgebühren:
- Grundgebühr, je eigenständigem Gebäude/Hausnummer: 13,50 €/einmalig
- Zusatzgebühren für die Einsichtnahme: 13,50 €/je angefangene Viertelstunde
Optionale gebührenpflichtige Zusatzleistungen:
- Fotokopie DIN A4: 0,70 €/je Stück
- Fotokopie DIN A3: 1,00 €/je Stück
- Einscannen von Unterlagen (Zeitaufwand): 13,50 €/je angefangene Viertelstunde
- Antragsformular Eigentümernachweis oder Nachweis der Bevollmächtigung oder
- Nachweis öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in
Ansprechpartner
Ihre Ansprechperson
A. Wilke
wilke(at)schwelm.de02336/801-373Adresse | Sprechzeiten | Details