Aktuelle Planverfahren

34. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Rote Berge)

Die Verwaltung beabsichtigt, die seit Jahren brachliegende Fläche im Bereich des Sportplatzes Rote Berge, neu zu überplanen. Auf den bislang als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellten Flächen soll nunmehr eine Gewerbefläche für kleinteiliges, dem Wohnen nicht störenden Gewerbe, entstehen. Daher ist die 34. FNP-Änderung erforderlich.

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt den zur Änderung anstehenden Bereich als verschiedenartige Flächen dar. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist etwas größer gefasst als der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes. Grund hierfür ist, dass nicht nur die Grünfläche (Sportplatz) in eine gewerbliche Baufläche geändert werden soll, sondern ebenfalls, die in naher Umgebung entstandene Realnutzung planungsrechtlich abgesichert werden soll (z.B. Wohnbebauung im westlichen Teilbereich). Ebenfalls soll die seinerzeit angedachte projektierte Verkehrsfläche der B7 aus dem FNP herausgenommen werden. Die Vorhaltung dieser Trasse ist nicht mehr erforderlich, da die ehemalig geplante B7 verworfen wurde.

Die Gemeinbedarfsfläche des Krankenhauses im östlichen Bereich der Änderung soll um den bereits als Parkplatz genutzten Streifen bis an das vorhandene Sondergebiet (Hallensport) erweitert werden und somit ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden. Zudem ist der in der Örtlichkeit bestehende Bauplatz der Nachbarschaft ebenfalls planungsrechtlich als GE zu sichern.

Die im südöstlichen Bereich dieser Änderung gekennzeichnete Fläche als „Altlastenstandort“ wird weiterhin nachrichtlich übernommen.

Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die Entwurfsbegründung einschließlich der umweltrelevanten Untersuchungen (Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des Verfahrens vorgelegt.

 

Aktueller Verfahrensschritt

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Darstellung vor Änderung

geplante Darstellung nach Änderung

 

 

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Bebauungsplan Nr. 111 "Rote Berge"

Geltungsbereich

Seit einigen Jahren wurde wiederholt über eine Nutzung der genannten Fläche diskutiert. Allerdings hat es keine konkrete Entscheidung gegeben in welche Richtung die Fläche entwickelt werden soll.

Zurzeit befindet sich die Fläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16/18 „Martfeld“ und ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt. Der neue zu entwickelnde Bebauungsplan soll das alte Planrecht überlagern und nach Rechtskraft ersetzten.

Die 34. Flächennutzungsplan-Änderung, die Grundvoraussetzung dieses Bebauungsplanes ist, wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Bebauungsplan soll nun der Stärkung des kleinteiligen Gewerbes dienen, sowie Bauplätze für die „Nachbarschaften“ ermöglichen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 42.500 m². Der Bebauungsplan soll mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB enthalten.

Gemäß der Beschlussfassung aus dem Liegenschaftsausschuss der Stadt Schwelm vom 27.08.2024 (SV-159/2024 Ehemaliger Sportplatz "Rote Berge" – Bauplätze Nachbarschaften) soll entlang der südlichen Grundstücksgrenze auf dem städtischen Flurstück Flur 9 Nr. 258 ein Grundstücksstreifen (insg. ca. 3.500 m²) für die „Nachbarschaften“ als Bauplätze entstehen und dementsprechend ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Ungefähr diese Fläche wurde seinerzeit im Bebauungsplan als projektierte B7 freigehalten, jedoch nie verwirklicht und wird daher nicht mehr benötigt.

Es handelt sich Größenteils um eine städtische Fläche. Lediglich im nordöstlichen Bereich befindet sich ein Privatgrundstück, mit bestandgeschützter Bebauung (ehem. landwirtschaftlich genutzt). Beide Flächen sollen einer gewerblichen Entwicklung zugeführt werden.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der nordöstliche Bereich bislang nicht entsprechend des derzeit geltenden Bebauungsplanes genutzt wurde und eine bauliche Entwicklung des Areals nicht ohne Änderung des Planrechts möglich ist. Städtebaulich handelt es sich bei der geplanten Nutzung im weitesten Sinne um eine Fortsetzung der auf Ennepetaler Stadtgebiet endenden Gewerbestruktur.

Die Flächen des Bebauungsplanes sollen als Gewerbegebiet festgesetzt wird. Aufgrund der Nähe zur benachbarten Wohnbebauung, sollen im Bebauungsplan alle Gewerbegebiete als “eingeschränkte Gewerbegebiete“ GE (e) gem. § 8 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 4 u. 5 BauNVO ausgewiesen werden. Im eingeschränkten Gewerbegebiet Ge (e) sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Es soll ein harmonisches Gesamtkonzept von kleinteiligem Gewerbe entstehen.

Außer den Bauplätzten für die „Nachbarschaften“, diese sollen über die Straße „Am Alten Schacht“ erschlossen werden, wird der gesamte Planbereich über die Dr.- Möller-Straße erschlossen.

Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die Entwurfsbegründung einschließlich der umweltrelevanten Untersuchungen (Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des Verfahrens vorgelegt.

 

Aktueller Verfahrensschritt

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

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Bebauungsplan Nr. 110 "Feuerwehrgerätehaus Winterberg"

Plananlass

Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Winterberg befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, entspricht nicht vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorgaben und muss erneuert werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg wurde im Rahmen der Durchführung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Flächenprogramm an dem aktuellen Standort baulich realisiert werden kann. Im Ergebnis wird festgehalten, dass eine Realisierung auf dem Bestandsgrundstück an der Beyenburger Straße nicht möglich sei, sodass unter Berücksichtigung der Standortkriterien ein Ersatzgrundstück in räumlicher Nähe gesucht werden musste. Hierzu wird auf die Vorlage VO-069/2022 im Liegenschaftsausschuss am 04.04.2022 verwiesen.

Es wurden daraufhin zwei Alternativstandorte in räumlicher Nähe an der Winterberger Straße gefunden. Aufgrund der vorherrschenden Topographie sowie der derzeitigen Nutzung und Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 86 als Ausgleichs- und Ersatzfläche wurde sich gegen den Standort nördlich der Winterberger Straße und für den Standort südlich der Winterberger Straße als Alternativstandort entschieden.Die Art und das Maß der neuen baulichen Anlage für das Feuerwehrgerätehaus wird im weiteren Verfahren noch detailliert aufgezeigt.

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet wird im Norden durch die Winterberger Straße, im Süden durch die angrenzende Bebauung (Kleingartenanlage) an der Straße „Am Heerweg“, östlich durch eine Ackerfläche und westlich von dem vorhandenen Funkturm inklusive Ausgleichsflächen begrenzt. Nach einer überschlägigen Berechnung der erforderlichen Flächen für das neue Gerätehaus einschließlich der Freiflächen sowie der erforderlichen Ausgleichsflächen wird der Geltungsbereich für den Bebauungsplan eine Fläche von ca. 5.000m² umfassen.

Letzter Verfahrensschritt:

Die Beteiligungen gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 durchgeführt.

Sitzungsvorlage

Abwägungstabelle (Stellungnahmen aus § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)

Entwurf Rechtsplan

Begründung

Umweltbericht

ASP Stufe 1

Baugrundgutachten

Schalltechnische Untersuchung

Verkehrstechnische Untersuchung

 

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33. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Winterberger Straße / Beyenburger Straße)

Plananlass

Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Winterberg befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, entspricht nicht vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorgaben und muss erneuert werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg wurde im Rahmen der Durchführung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Flächenprogramm an dem aktuellen Standort baulich realisiert werden kann. Im Ergebnis wird festgehalten, dass eine Realisierung auf dem Bestandsgrundstück an der Beyenburger Straße nicht möglich ist, sodass unter Berücksichtigung der Standortkriterien ein Ersatzgrundstück in räumlicher Nähe gesucht werden musste.

Es wurden daraufhin zwei Alternativstandorte in räumlicher Nähe an der Winterberger Straße gefunden. Aufgrund der vorherrschenden Topographie sowie der derzeitigen Nutzung und Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 86 als Ausgleichs- und Ersatzfläche wurde sich gegen den Standort nördlich der Winterberger Straße und für den Standort südlich der Winterberger Straße gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ als Alternativstandort entschieden. Das Planungsrecht lässt die Realisierung eines Neubaus auf diesem Grundstück aktuell nicht zu und muss daher angepasst werden.

Da der entsprechende Bebauungsplan Nr. 110 „Feuerwehrgerätehaus Winterberg“ (Vergleiche VO-29/2023) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist die 33. Änderung gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) erforderlich.

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet wird im Norden durch Winterberger Straße, im Süden durch die angrenzende Bebauung (Kleingartenanlage) an der Straße „Am Heerweg“, östlich durch eine Ackerfläche und westlich von dem vorhandenen Funkturm inklusive Ausgleichsflächen begrenzt.

 

Letzter Verfahrensschritt:

Die Beteiligungen gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 durchgeführt.

Sitzungsvorlage

Rechtsplan (Darstellung vor und nach Änderung)

Erläuterungsbericht

Umweltbericht

 

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32. FNP-Änderung (Bereich Hauptfeuer- und Rettungswache-Am Ochsenkamp)

Plananlass
Um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes Rechnung zu tragen, ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Hauptfeuer- und Rettungswache, die sich zur Zeit in der August-Bendler-Straße befindet, dringend erforderlich. Da am jetzigen Standort der Wache jedoch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, wird eine Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache auf die zurzeit brachliegenden Flächen im Bereich der Straße „Am Ochsenkamp“ angestrebt. Konzeptplanung

Da der entsprechende Bebauungsplan Nr. 109 „Hauptfeuer- und Rettungswache – Am Ochsenkamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist die 32. Änderung erforderlich.

Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnanlagen, im Süden durch die Straße „Am Ochsenkamp“ sowie westlich durch gewerbliche Bauflächen und im Osten durch die vom THW genutzte Fläche begrenzt.

Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Die für die neue Hauptfeuer- und Rettungswache vorgesehene Fläche ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als eine Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Gas dargestellt. Nach einer technischen Umstellung sind die hier ehemals vorhandenen Gashochbehälter durch die AVU demontiert worden und ein Großteil der Flächen wurde an die Stadt Schwelm veräußert.
Durch die nun erforderliche Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache ist die zu überplanende Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche – Feuerwehr zu ändern.

Der Regionalplan Ruhr stellt diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.

Letzter Verfahrensschritt

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurden in  Zeit vom  17.10.2022 bis einschließlich 28.10.2022 durchgeführt.

Sitzungsvorlage

Anlage 1: Lage im Stadtgebiet

Anlage 2: Darstellung vor Änderung

Anlage 3: Darstellung nach Änderung

Anlage 4: Entwurf Erläuterungsbericht

Konzeptplanung

 

Bebauungsplan Nr. 109 "Hauptfeuer- und Rettungswache - Am Ochsenkamp"

Plananlass und Zielsetzung

Um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes Rechnung zu tragen, ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Hauptfeuer- und Rettungswache, die sich in der August-Bendler-Straße befindet, dringend erforderlich. Da am jetzigen Standort der Wache jedoch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, wird eine Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache auf die zurzeit brachliegenden Flächen im Bereich der Straße „Am Ochsenkamp“ angestrebt.
Das Grundstück „Am Ochsenkamp“ befindet sich an einer breiten Zu- und Ausfahrtstrasse zum Stadtgebiet Schwelm. Über diese Straßen können die ehrenamtliche Kräfte den Standort zu jeder Tageszeit gut erreichen.   
Neben dem geplanten neuen Standort befindet sich bereits der Standort des Ortsvereins des Technischen Hilfswerks (THW). Mit dem Bau des neuen Standorts des Deutschen Rote Kreuz (DRK) Schwelm wird im Frühjahr 2021 begonnen. Somit befinden sind nach der Umsetzung neben der Pflichtaufgabe der Kommune, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Hauptfeuer- und Rettungswehr vorzuhalten, mit dem THW und dem DRK zwei weitere Institutionen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im unmittelbaren Nahbereich, die dem Schutz der Bevölkerung der Stadt Schwelm dienen.      Durch die räumliche Nähe zueinander lassen sich weitere Synergien erzielen, wie z.B. gemeinsame Aus- und Fortbildung, die Vorhaltung von Desinfektionsbereichen für Fahrzeuge, Kommunikationsanbindung und -wege etc. Auch entsteht hier ein interessanter Standort zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in Schwelm. Dies dient allen drei BOS Organisationen; im Besonderen aber der Bevölkerung der Stadt Schwelm.  Konzeptplanung
 

 

Letzter Verfahrensschritt:

 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 "Hauptfeuer- und Rettungswache" erneut gefasst (siehe Sitzungsvorlage und Anlagen).

Sitzungsvorlage

Anlage 1, Geltungsbereich

Anlage 2, Konzeptplanung

Anlage 3, Lokale Agenda

 

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Ihre Ansprechpersonen

  • Herr R. Solle

    solle(at)schwelm.de02336/801-323Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Frau A. Schmidt

    a.schmidt(at)schwelm.de02336/801-341Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Herr M. Horvat

    horvat(at)schwelm.de02336/801-333Adresse | Sprechzeiten | Details