Sterbefallbeurkundung

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Mensch verstorben ist.

Der Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Ist der Tod nicht in einem Krankenhaus eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichem Tod (Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen eine Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst nach der Freigabe durch die Kriminalpolizei kann die Beurkundung des Sterbefalles durch das Standesamt erfolgen.

Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, wird die Todesbescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus erstellt.

Sterbefälle werden überwiegend von Bestattern angezeigt, die über die Vorlage der notwendigen Unterlagen unterrichtet sind.

Bei Anzeige durch Privatpersonen werden nachfolgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:

  • vollständige Todesbescheinigung des Arztes (güner und roter Teil)
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Geburtsurkunde

Je nach Familienstand:

  • Heiratsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail vorab zur Verfügung.

  • Gebühr für die Ausstellung der Sterbeurkunde                  10,00 €
  • jede weitere Sterbeurkunde kostet                                    5,00 €

Kontakt

S. Werner

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H. Kappelhoff

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U. Gläscher

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T. Kohls

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