- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Werner
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt(at)schwelm.de oder telefonisch unter 02336801-262/367/407/223 da während der vorgenannten Zeiten mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
- standesamt@schwelm.de
H.
Kappelhoff
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
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Dienstag
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U.
Gläscher
Standesbeamtin
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T.
Kohls
Standesbeamtin
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Sterbefallbeurkundung
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Mensch verstorben ist.
Der Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Ist der Tod nicht in einem Krankenhaus eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichem Tod (Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen eine Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst nach der Freigabe durch die Kriminalpolizei kann die Beurkundung des Sterbefalles durch das Standesamt erfolgen.
Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, wird die Todesbescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus erstellt.
Sterbefälle werden überwiegend von Bestattern angezeigt, die über die Vorlage der notwendigen Unterlagen unterrichtet sind.
Bei Anzeige durch Privatpersonen werden nachfolgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:
- vollständige Todesbescheinigung des Arztes (güner und roter Teil)
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
Je nach Familienstand:
- Heiratsurkunde
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail vorab zur Verfügung.
- Gebühr für die Ausstellung der Sterbeurkunde 10,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde kostet 5,00 €