Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Bei Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachbeurkundung beim zuständigen Standesamt möglich.

Die Zuständigkeit des Standesamtes ist an verschiedene Kriterien geknüpft.

Eine Rücksprache beim Standesamt empfiehlt sich.

  • Gebühr für die Nachbeurkundung einer Geburt, Eheschließung sowie einer Begründung  Lebenspartnerschaft                          40,00 €

  •  Gebühr für die Nachbeurkundung eines Sterbefalles       21,00 €

Kontakt

S. Werner

Details

H. Kappelhoff

Details

U. Gläscher

Details

T. Kohls

Details
Serviceportal