- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Werner
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt(at)schwelm.de oder telefonisch unter 02336801-262/367/407/223 da während der vorgenannten Zeiten mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
- standesamt@schwelm.de
H.
Kappelhoff
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
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Dienstag
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U.
Gläscher
Standesbeamtin
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T.
Kohls
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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Bei Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachbeurkundung beim zuständigen Standesamt möglich.
Die Zuständigkeit des Standesamtes ist an verschiedene Kriterien geknüpft.
Eine Rücksprache beim Standesamt empfiehlt sich.
Gebühr für die Nachbeurkundung einer Geburt, Eheschließung sowie einer Begründung Lebenspartnerschaft 40,00 €
Gebühr für die Nachbeurkundung eines Sterbefalles 21,00 €