Gleichstellung

Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Hauptsatzung der Stadt Schwelm als Aufgabe der Stadt fest verankert.

Die Stadt Schwelm setzt nach dem Landesgleichstellungsgesetzt eine Gleichstellungsbeauftragte ein, die an der Verwirklichung der Gleichstellung in der Stadt Schwelm mitarbeitet.

Damit arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung als Interessenvertretung, um Benachteiligungen sichtbar zu machen und über Projektarbeit oder frauenfördende Maßnahmen abzubauen.

Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Wenn Sie sich bezüglich Gleichstellung und Frauenförderung informieren, beraten oder vernetzen möchten können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schwelm wenden.

 

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Hilfe im Notfall erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

 

08000 116016          Hilfetelefon, Gewalt gegen Frauen

08000 111 0 111      Telefonseelsorge
08000 111 0 112

02336 4759091        Frauenberatung.EN in Schwelm

02339 6292              Frauenhaus.EN

02336 91662956      Opferschutz der Polizei

110                           Polizei

112                           Feuerwehr

0151 55164 777       Weisser Ring

 

 

 

 

Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die

Hauptsatzung der Stadt  Schwelm,

die Gemeindeordnung NRW

und das Landesgleichstellungsgesetz NRW. 

Kontakt

A. Steger

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