- Anschrift
- 001Hauptstraße 1458332Schwelm
A.
Steger
Gleichstellungsbeauftragte
- gleichstellungsbeauftragte@schwelm.de
Gleichstellung
Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Hauptsatzung der Stadt Schwelm als Aufgabe der Stadt fest verankert.
Die Stadt Schwelm setzt nach dem Landesgleichstellungsgesetzt eine Gleichstellungsbeauftragte ein, die an der Verwirklichung der Gleichstellung in der Stadt Schwelm mitarbeitet.
Damit arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung als Interessenvertretung, um Benachteiligungen sichtbar zu machen und über Projektarbeit oder frauenfördende Maßnahmen abzubauen.
Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Wenn Sie sich bezüglich Gleichstellung und Frauenförderung informieren, beraten oder vernetzen möchten können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schwelm wenden.
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Hilfe im Notfall erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:
08000 116016 Hilfetelefon, Gewalt gegen Frauen
08000 111 0 111 Telefonseelsorge
08000 111 0 112
02336 4759091 Frauenberatung.EN in Schwelm
02339 6292 Frauenhaus.EN
02336 91662956 Opferschutz der Polizei
110 Polizei
112 Feuerwehr
0151 55164 777 Weisser Ring
Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die
Hauptsatzung der Stadt Schwelm,
die Gemeindeordnung NRW
und das Landesgleichstellungsgesetz NRW.