Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Hauptsatzung der Stadt Schwelm als Aufgabe der Stadt fest verankert!
Die Stadt Schwelm setzt nach dem Landesgleichstellungsgesetzt eine Gleichstellungsbeauftragte ein, die an der Verwirklichung der Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung Schwelm und in Schwelm mitarbeitet. Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
An die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schwelm, Anke Steger, können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner bei Fragen, welche die Gleichstellung von Mann und Frau betreffen, wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Kontaktstelle zwischen den einzelnen sozialen Einrichtungen und Interessengruppen, Verbänden und Institutionen sein.
Auch Sie können sich jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie z. B.
- Informationen wünschen,
- von Benachteiligungen erfahren oder davon betroffen sind,
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen,
- Kontakte zu anderen Frauengruppen, Verbänden, Institutionen oder Beratungsstellen suchen oder
- Vorschläge bzw. Anregungen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Stadt Schwelm machen möchten.
- Wenn Sie Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt sind.
Ihre Ansprechperson
A. Steger
gleichstellungsbeauftragte(at)schwelm.de02336/801-466Adresse | Sprechzeiten | Details