- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Werner
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt(at)schwelm.de oder telefonisch unter 02336801-262/367/407/223 da während der vorgenannten Zeiten mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
- standesamt@schwelm.de
U.
Gläscher
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
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Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
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Freitag
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T.
Kohls
Standesbeamtin
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Montag
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H.
Kappelhoff
Standesbeamtin
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Ehefähigkeitszeugnis
Für eine Eheschließung im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnhaft ist bzw. das Standesamt, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz vor Übersiedlung ins Ausland gewesen ist.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Unterlagen benötigt, die je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher eine vorherige Rücksprache.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € bzw. 66,00 € erhoben