Schaustellerinfo

Weitere Informationen für Schausteller

In jedem Jahr bildet das Schwelmer Heimatfest mit seiner Kirmes einen Schwerpunkt der Attraktionen, die die Stadt Schwelm aus Tradition und zur Image-Pflege bietet. Durch die wachsende Zahl begeisterter Besucher, die inzwischen von weit her anreisen, ist es eine Verpflichtung hier für einen reibungslosen, straff organisierten Plan zu sorgen, an den jeder Teilnehmer (Aussteller / Fahrgeschäfte / Stände usw.) sich halten muss.

Ausschreibung für die Schwelmer Heimatfestkirmes vom 05. bis 09.09.2025:

Veranstalter der Schwelmer Kirmes: Stadt Schwelm, Fachbereich Bürgerservice/Feuerwehr, Postfach 740, 58320 Schwelm

Bewerbungen sind bis 30. November 2024 an oben genannte Anschrift zu richten. Die Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Art des Betriebes (exakte Betriebsbeschreibung, genaue Warenangaben bei Verkaufsgeschäften)
  2. Maße des Betriebes einschließlich der erforderlichen Betriebseinrichtung über alles (Vordach, Vorbau, Markisen, Seitenteile, Höhe, alles was bei der Platzzuteilung berücksichtigt werden muss)
  3. Stromanschlusswert in KW
  4. Anzahl der mitgeführten Wohnwagen und exakte Größenangaben
  5. Ein aktuelles Foto des Betriebes
  6. Rückporto ( voradressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag mind. A5 )
  7. Ständige Anschrift des Betriebes einschließlich Telefonnummer (Mobilfunknummer)
  8. Versicherungsnachweis
  9. Kopie der Reisegewerbekarte, bzw. Gewerbeanmeldung
  10. Bei Verkaufsgeschäften und Imbissen eine genaue und verbindliche Darstellung des angebotenen Sortiments

Bewerbungen, die diese Voarussetzungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Die Stadt ist nicht verpflichtet auf fehlende Unterlagen hinzuweisen. Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Alle Zulassungen erfolgen schriftlich. Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. Die Zulassungen erfolgen bis spätestens Ende Januar 2024. Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung erhalten haben, können leider nicht berücksichtigt werden. Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nicht mehr. Maßgebliche Änderungen des Sortiments oder der Gestaltung des Betriebes nach Zulassung, können zu einem Widerruf der Platzzusage führen. Eine Restplatzvergabe erfolgt erst kurz vor der eigentlichen Veranstaltung.

Bewerbungen von Spielgeschäften des Typs "Pink-Date" werden nur beschränkt zugelassen. Abweichungen vom Ursprungsangebot werden nicht akzeptiert.

Gebührensatzung

Ihre Ansprechperson

  • C. Rüth

    rueth(at)schwelm.de02336/801-251Adresse | Sprechzeiten | Details
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