Zahlungsverkehr

Die Zahlungsabwicklung erledigt durch Buchung aller städtischen Geldein- und -ausgänge den kompletten Zahlungsverkehr der Stadt Schwelm. Hiermit verbunden ist die Überwachung der rechtzeitigen Zahlungseingänge inkl. des damit verbundenen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Für die Zahlungsabwicklung gelten mit Ausnahme der Vollziehungsbeamten die allgemeinen Öffnungszeiten. Ausnahmen sind nach Terminvereinbarung möglich.

Sprechstunde der Vollziehungsbeamten im Rathaus:
Montags - freitags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Einzahlungen, die von Ihnen an die Stadt zu veranlassen sind, überweisen Sie bitte unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf das folgende Konto bei der Stadt Schwelm - Zahlungsabwicklung:

 

Sparkasse Schwelm-SprockhövelSWIFT-BICIBAN
 WELADED1SLMDE11 4545 1555 0000 0000 75

Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, können Sie an einem Lastschriftverfahren teilnehmen. Senden Sie uns einfach das Formular "Lastschriftmandat" ausgefüllt und unterschrieben zurück - wir veranlassen dann die Abbuchungen.

Neben den Einzahlungen werden von der Zahlungsabwicklung auch die von der Stadt zu leistenden Auszahlungen gebucht. Sollten Sie wegen noch ausstehender städtischer Überweisungen Fragen an uns haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Frau Z. Yanouri

Insolvenzen, Steuerbuchhaltung incl. Vollstreckung

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Herr D. Bleeker

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Frau B. Genuit

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Frau P. Kröll

Vollstreckung öffentlich -rechtlicher und
privatrechtlicher Forderungen

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Frau C. Burkhardt

Auszahlungsbuchhaltung, Verwahrgelass,
Amtshilfeersuchen, Bargeldverkehr

 

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Frau C. Niepmann

Einzahlungsbuchhaltung (z.B. Elternbeiträge, Musikschulgebühren), Verwarngelder

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Herr U. Kreyenfeld

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