- Anschrift
- 001Hauptstraße 1458332Schwelm
Z.
Yanouri
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- yanouri@schwelm.de
D.
Bleeker
Vollziehungsbeamter
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- bleeker@schwelm.de
B.
Genuit
Leitung Zahlungsabwicklung
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- genuit@schwelm.de
P.
Kröll
Stellvertretende Leitung Zahlungsabwicklung
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- kroell@schwelm.de
C.
Burkhardt
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- burkhardt@schwelm.de
C.
Niepmann
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- C.Niepmann@schwelm.de
U.
Kreyenfeld
Vollziehungsbeamtin(er)
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- kreyenfeld@schwelm.de
Zahlungsverkehr
Die Zahlungsabwicklung erledigt durch Buchung aller städtischen Geldein- und -ausgänge den kompletten Zahlungsverkehr der Stadt Schwelm. Hiermit verbunden ist die Überwachung der rechtzeitigen Zahlungseingänge inkl. des damit verbundenen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Für die Zahlungsabwicklung gelten mit Ausnahme der Vollziehungsbeamten die allgemeinen Öffnungszeiten. Ausnahmen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Sprechstunde der Vollziehungsbeamten im Rathaus:
Montags - freitags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Einzahlungen, die von Ihnen an die Stadt zu veranlassen sind, überweisen Sie bitte unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf das folgende Konto bei der Stadt Schwelm - Zahlungsabwicklung:
Sparkasse Schwelm-Sprockhövel | SWIFT-BIC | IBAN |
WELADED1SLM | DE11 4545 1555 0000 0000 75 |
Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, können Sie an einem Lastschriftverfahren teilnehmen. Senden Sie uns einfach das Formular "Lastschriftmandat" ausgefüllt und unterschrieben zurück - wir veranlassen dann die Abbuchungen.
Neben den Einzahlungen werden von der Zahlungsabwicklung auch die von der Stadt zu leistenden Auszahlungen gebucht. Sollten Sie wegen noch ausstehender städtischer Überweisungen Fragen an uns haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Frau Z. Yanouri
Insolvenzen, Steuerbuchhaltung incl. Vollstreckung
Frau P. Kröll
Vollstreckung öffentlich -rechtlicher und
privatrechtlicher Forderungen
Frau C. Burkhardt
Auszahlungsbuchhaltung, Verwahrgelass,
Amtshilfeersuchen, Bargeldverkehr
Frau C. Niepmann
Einzahlungsbuchhaltung (z.B. Elternbeiträge, Musikschulgebühren), Verwarngelder