Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH/WiJu) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.

Werden für Kinder und/oder Jugendliche Leistungen nach dem SGB VIII in Form von Hilfe zur Erziehung, wie z.B.

  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Heimpflege
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Inobhutnahme
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Versorgung in Notsituationen
  • Vollzeitpflege

gewährt, entstehen Kosten, die zahlbar gemacht werden müssen.

Dieses geschieht in der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Hier erfolgt z.B. die Abrechnung mit den Leistungsanbietern. Ferner werden Pflegegelder und Beihilfen an die Pflegefamilien überwiesen.

Bei stationären Leistungen werden Kostenbeiträge erhoben. Hier ist z.B. zu prüfen, inwieweit die Eltern zu den Kosten mit herangezogen werden können.

Richtlinien für die Gewährung von wirtschaftlicher Jugendhilfe

Wenn Sie Fragen haben und/oder eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Kontakt

S. Achenbach

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D. Lechelt

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M. Pentleit

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S. Heringhaus

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