Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Zur Betreuung Minderjähriger richten wir Vormundschaften oder Pflegschaften ein, wenn die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert und deren Rechte durch Gerichtsbeschluss oder per Gesetz eingeschränkt sind.

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A. Adamus

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E. Zöls

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