verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum

Da für die Aufgaben der Verkehrsbehörde im Moment keine Sachbearbeitung vorhanden ist, kommt es zu erheblichen Verzögerungen. Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn hier vorliegen. Eine rechtzeitige Genehmigung kann im Moment auch dann nicht gewährleistet werden. Diese Aufgabe wird zukünftig in einem anderen Fachbereich des Hauses wahrgenommen. Die Umsetzung wird über die Pressestelle der Stadtverwaltung Schwelm kommuniziert.

 

Den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Vekehrsraum (ggf. in Verbindung mit einem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung) finden Sie unter der Rubrik Formulare.

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