Tagespflege f. Kinder

Viele Eltern oder alleinstehende Elternteile können wegen Berufstätigkeit oder aus anderen Gründen nicht immer selbst umfassend für ihr Kind sorgen. Es besteht dann u.a. die Möglichkeit, das Kind in einer anerkannten Tagespflegestelle durch eine Tagesmutter betreuen zu lassen. Natürlich setzt die Aufnahme eines Kindes in eine solche Pflegestelle ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraus. Vor allem sind die Erziehungsgrundsätze abzustimmen. Die Pflegestelle erhält für ihre Dienste ein Pflegegeld. Ein Elternbeitrag wird nach der gültigen Elternbeitragssatzung erhoben. Wir als Jugendamt beraten und vermitteln.

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N. Berg

Fachberatung Kindertagespflege
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A. Seute

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