Straßenverkehrsangelegenheiten

Da für die Aufgaben der Verkehrsbehörde im Moment keine Sachbearbeitung vorhanden ist, kommt es zu erheblichen Verzögerungen. Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn hier vorliegen. Eine rechtzeitige Genehmigung kann im Moment auch dann nicht gewährleistet werden. Diese Aufgabe wird zukünftig in einem anderen Fachbereich des Hauses wahrgenommen. Die Umsetzung wird über die Pressestelle der Stadtverwaltung Schwelm kommuniziert.

Anordnung von

·        Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

·         Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Mitwirkung bei der Erarbeitung von

·        Verkehrskonzepten

·        Straßenverkehrsanlagen

·        Maßnahmen zur Schulwegsicherung

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