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Straßenrechtsangelegenheiten nach Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Hierunter sind im wesentlichen die rechtlichen Aufgaben (z. B. nach Straßen- und Wegegesetz / StrWG NRW) zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Gemeindestraßen anfallen. Beispielhaft seien hierzu genannt die Widmung oder Einziehung von Gemeindestraßen, die Änderung von Grundstückslagebezeichnungen, die Benennung von Straßen oder der Abschluss von Kostenvereinbarungen mit Dritten.
Bei Fragen zur baulichen Unterhaltung der Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an die Straßenbauabteilung bei den Technische Betriebe der Stadt Schwelm AöR