Städtebauliche Verträge

Städtebauliche Verträge (§ 11 des Baugesetzbuches / BauGB) dienen der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung (Bebauungspläne) verfolgten Ziele. Vertragspartner der Gemeinde ist in der Regel der Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des maßgeblichen Bebauungsplanes. Dieser verpflichtet sich, die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Erschließungsanlagen / Infrastruktureinrichtungen oder sonstige Maßnahmen auf seine Kosten herzustellen.

Kontakt

Frau D. Marten

Details

B. Gille

Details
Serviceportal