- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
J.
Siepmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde, ist das Bürgerbüro ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar!
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
N.
Brackelmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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C.
Bosbach
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
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J.
Hojenski
Hauptsachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
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J.
Hesse
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Personalausweis (ePA - elektronischer Personalausweis)
Alle Deutschen (nach Art. 116 Abs. 1 GG), die in Schwelm ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, müssen Sie den Ausweis dort beantragen.
Im begründeten Ausnahmefall kann nach entsprechender Ermächtigung der Hauptwohnsitzbehörde (ggf. der zuständigen Auslandsvertretung) auch eine nicht in Schwelm gemeldete Person die Ausstellung eines Ausweises beantragen.
Bei Erstausstellung sowie bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises ist der Führerschein oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Zwecks Beantragung des Personalausweises ist Ihrer persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.
Den entsprechenden Antrag füllen wir in Ihrem Beisein aus. Wir benötigen bei der Antragstellung nebst einem neuen Passfoto Ihrer Person Ihre eigenhändige Unterschrift.
Bei der Antragstellung zur Ausstellung eines Personalausweises für Kinder (Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter ist erforderlich) ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Eine generelle Vertretung durch eine dritte Person ist daher in der Regel nicht möglich.
Personen, die aufgrund gesundheitlicher Gebrechen voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind und persönlich zwecks Beantragung eines Personalausweises im Bürgerbüro nicht vorsprechen können, haben die Möglichkeit, auf Antrag von der Ausweispflicht nach § 7 Abs. 1 und 2 PAuswG befreit zu werden. Gleiches gilt für den Personenkreis, die sich aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Für nähere Einzelheiten (u. a. Vorgehensweise etc...) bitten wir Sie, sich vorab mit uns telefonisch ( Tel.: 02336 / 801-255) in Verbindung zu setzen.
Der Ausweis selber wird durch die Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen zu rechnen. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Produktionszeiten zeitweise wesentlich länger dauern können. Nur in dringenden Fällen können wir Ihnen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Ihr Ausweis liegt in der Regel zur Aushändigung im Bürgerbüro vor, wenn Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben.
Nähere Informationen rund um den neuen Personalausweis (ePA) erhalten Sie u. a. im Internet unter:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt für Personen
- unter 24 Jahren 22,80 €
- über 24 Jahren 37,00 €.
Weitere, zusätzliche Gebühren:
- Beantragung außerhalb der Dienstzeit 13,00 €
- Antragstellung ortsfremder Personen 13,00 €
- Neusetzung der PIN-Nr. (Geheimnummer) 0,00 €
- nachträgliches Einschalten der eID-Funktion 0,00 €
Die jeweilige Gebühr ist direkt bei der Antragstellung zu entrichten!!
- ein neues Passfoto nach den passrechtlichen Bestimmungen – Ihr Fotograf kennt die Vorgaben (siehe u. a. Fotomustertafel auf der Internetpräsenz der Bundesdruckerei in Berlin unter www.bundesdruckerei.de in der Rubrik Service -> Bürgerservice);
- der alte Personalausweis (auch wenn er abgelaufen ist), oder der Reise- bzw. Kinderreisepass;
- das Familienbuch bzw. vom Standesamt die Geburtsurkunde(nur erforderlich, wenn Sie in Schwelm erstmalig einen Personalausweis beantragen);
- das schriftliche Einverständnis aller gesetzlichen Vertreten, sofern die Ausstellung eines Personalausweises an Kinder beantragt wird.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) in der zur Zeit gültigen Fassung