Meldebescheinigung


Terminvergabe


Auf Wunsch stellen wir Ihnen im Bürgerbüro eine Meldebescheinigung aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie evtl. für das Arbeitsamt oder andere Institutionen.

Ebenso stellen wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie beispielsweise bei der Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) beim Standesamt. Mit dieser Bescheinigung können Sie u. a. Ihren Familienstand und Ihre Religionszugehörigkeit belegen.

Die Gebühr beträgt 9,00 €.

Personal- bzw. Reisepass

  • einfache Meldebescheinigung § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • erweiterte Meldebescheinigung § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

J. Siepmann

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N. Brackelmann

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C. Bosbach

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J. Hojenski

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J. Hesse

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