Jugendschutzkontrollen

Auf der Grundlage der Jugendschutzgesetze und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden - neben anderen Maßnahmen zum Schutz der Jugend - so genannte Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Kontrolliert werden u.a.: Gaststätten, Spielhallen, Video- und Zeitschriftengeschäfte und Kinos. Verantwortlich für die Kontrollen sind die Ordnungsbehörde und die Polizei, die in der Regel das Jugendamt beteiligen.

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D. Thiele

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