221 Jugend
- Anschrift
- 001Moltkestr. 2658332Schwelm
J.
Dahlke
JHP
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- dahlke@schwelm.de
Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfe und ihre Planung sind Pflichtaufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Für ihre Gewährleistung haben wir als Jugendamt Sorge zu tragen. Im Rahmen unserer Planungsverantwortung haben wir
- den Bestand an Einrichtungen (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendbegegnungsstätten, Kinderspielplätze) und Diensten (z.B. Beratungsstellen, Jugendgerichtshilfe, Förderstellen, Freizeit- und Ferienmaßnahmen) festzustellen
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.