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A.
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Vormundschaften und Adoptionsvermittlung
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Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe nach dem Jugendgerichtsgesetz und wird in Schwelm von uns wahrgenommen. Wir ermitteln für das Gericht die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte jugendlicher und heranwachsender Straftäter und treffen durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten eine Aussage über die Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Die Jugendgerichtshilfe begleitet die Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum 21. Lebensjahr) während des gesamten Strafverfahrens und ist nach der Gerichtsverhandlung an der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen beteiligt. Die Jugendgerichtshilfe ersetzt nicht den anwaltlichen Beistand