Grundsicherung

Grundsicherung können Sie beantragen, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsunfähig sind, s. auch Sozialhilfe

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T. Leismann

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K. Lange

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B. Klosterkötter

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R. Heumüller

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