Gewerbesteuer

 

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende, im Inland betriebene Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Grundlage für die Besteuerung ist der Gewerbeertrag des jeweiligen Unternehmens. Er dient dem zuständigen Finanzamt, nach Einreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewerbesteuererklärung, zur Ermittlung des Steuermessbetrags bzw. des Zerlegungsanteils, der dann der Stadt mitgeteilt wird.

Der Fachbereich Finanzen berechnet anschließend die zu zahlende Gewerbesteuer, indem er den Messbetrag bzw. Zerlegungsanteil mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz, der vom Rat der Stadt beschlossen wird, multipliziert. Den aktuellen Hebesatz entnehmen Sie bitte der zur Zeit gültigen Haushaltssatzung bzw. der zur Zeit gültigen Hebesatzsatzung der Stadt Schwelm.

Hebesatz der Stadt Schwelm:
ab 2016495 v.H.
2015490 v.H.
2012 - 2014jeweils 465 v.H.
2008 - 2011jeweils 450 v.H.
2005 - 2007jeweils 435 v.H.
1996 - 2004jeweils 420 v.H.

Fälligkeiten:
Vorauszahlungen: jeweils 1/4 zum 15. Februar, Mai, August und November Abschlußzahlungen: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

<link fileadmin user_upload fb1 docs _blank external-link-new-window internal link in current>Gewerbesteuergesetz in Verbindung mit der Gemeindeordnung und der örtlichen Haushaltssatzung.

 

Kontakt

Frau C. Palomba

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