Gestattung (§ 12 Gaststättengesetz - GastG)

Genehmigung zur vorübergehenden Verabreichung alkoholischer Getränke aus besonderem Anlass (öffentlich zugängliche Veranstaltungen etc...) und / oder zur Durchführung einer einmaligen Veranstaltung

Hinweis:   Antragstellung mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Die Gebühr für die befristete Gaststättenerlaubnis wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 30,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.

Für verspätete Antragsstellungen wird ein Expresszuschlag in Höhe von mindestens 20,00 € erhoben!

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

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S. Proll

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