Nach den geltenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sind Sie verpflichtet, Ihr neugeborenes Kind innerhalb einer Woche bei dem Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
Lassen Sie sich bitte von der Krankenhausverwaltung die „Geburtsanzeige“ ausstellen, die dem Standesamt von beiden Elternteilen unterschrieben vorgelegt werden muss.
Daneben sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:
* wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit haben:
- das Stammbuch der Familie bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- bei Eheschließungen ab 01.01.2009 das Stammbuch der Familie bzw. die Eheurkunde und zusätzlich eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der Eltern
- Personalausweise oder Reisepässe
* wenn Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat
- die Heiratsurkunde (im Original und einer anerkannten deutschen Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- evtl. Nachweise über Erklärungen zur Namensführung des Kindes, wenn diese laut Heimatrecht bereits bei der Eheschließung festgelegt wurde
* bei ledigen Müttern:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der Mutter
- die evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)
- Personalausweise oder Reisepässe
* bei geschiedenen Müttern:
- Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk
- die evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)
- Personalausweise oder Reisepässe
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Die Gebühr für die Ersturkunde oder eine „internationale“ Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für jede weitere Urkunde ist eine Gebühr von je 5,00 € zu entrichten.
Gebührenfrei werden Ihnen Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ausgehändigt.
Nach den geltenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sind Sie verpflichtet, Ihr neugeborenes Kind innerhalb einer Woche bei dem Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
Lassen Sie sich bitte von der Krankenhausverwaltung die „Geburtsanzeige“ ausstellen, die dem Standesamt von beiden Elternteilen unterschrieben vorgelegt werden muss.
Daneben sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:
* wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit haben:
- das Stammbuch der Familie bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- bei Eheschließungen ab 01.01.2009 das Stammbuch der Familie bzw. die Eheurkunde und zusätzlich eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der Eltern
- Personalausweise oder Reisepässe
* wenn Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat
- die Heiratsurkunde (im Original und einer anerkannten deutschen Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- evtl. Nachweise über Erklärungen zur Namensführung des Kindes, wenn diese laut Heimatrecht bereits bei der Eheschließung festgelegt wurde
* bei ledigen Müttern:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der Mutter
- die evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)
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* bei geschiedenen Müttern:
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- die evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)
- Personalausweise oder Reisepässe
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Die Gebühr für die Ersturkunde oder eine „internationale“ Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für jede weitere Urkunde ist eine Gebühr von je 5,00 € zu entrichten.
Gebührenfrei werden Ihnen Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ausgehändigt.
- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Werner
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt(at)schwelm.de oder telefonisch unter 02336801-262/367/407/223 da während der vorgenannten Zeiten mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
- standesamt@schwelm.de
H.
Kappelhoff
Standesbeamtin
Standesamt
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Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
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U.
Gläscher
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- standesamt@schwelm.de
T.
Kohls
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Werner
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H.
Kappelhoff
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Geburtsbeurkundung
Nach den geltenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sind Sie verpflichtet, Ihr neugeborenes Kind innerhalb einer Woche bei dem Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
Lassen Sie sich bitte von der Krankenhausverwaltung die „Geburtsanzeige“ ausstellen, die dem Standesamt von beiden Elternteilen unterschrieben vorgelegt werden muss.
Daneben sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:
* wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit haben:
- das Stammbuch der Familie bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- bei Eheschließungen ab 01.01.2009 das Stammbuch der Familie bzw. die Eheurkunde und zusätzlich eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der Eltern
- Personalausweise oder Reisepässe
* wenn Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat
- die Heiratsurkunde (im Original und einer anerkannten deutschen Übersetzung)
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* bei ledigen Müttern:
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* bei geschiedenen Müttern:
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Die Gebühr für die Ersturkunde oder eine „internationale“ Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für jede weitere Urkunde ist eine Gebühr von je 5,00 € zu entrichten.
Gebührenfrei werden Ihnen Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ausgehändigt.