Elternbeiträge

Die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder, in der Tagespflege sowie in einer offenen Ganztagsschule (OGS) ist beitragspflichtig.

Unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung bzw. der Betreuung in Tagespflege und/oder Schule wird der Elternbeitrag von der Stadt Schwelm vereinnahmt.

Nähere Informationen zur Höhe des Beitrages sowie zur Elternbeitragssatzung, welche die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen darstellt, sowie welche Unterlagen für die Berechnung benötigt werden, finden Sie hier:

Links dazu

Wenn Sie Fragen haben und/oder eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Kontakt

M. Gouverneur

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L. Meyer

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S. Heringhaus

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