Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit der Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen, mit der man die Online-Ausweisfunktion nutzen kann.

Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR können ab dem Mindestalter von 16 Jahren einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit der Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Kartenbehörde, demnach beim Bürgerbüro der Stadt Schwelm (Verwaltungsgebäude II - Schwelm, Moltkestraße 24 - Erdgeschoss), stellen.

Einen Termin zur Antragstellung erhalten Sie hier

26 Mitgliedsstatten der Europäischen Union - EU (außer Bundesrepublik Deutsch)

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
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  • Portugal
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  • Schweden
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  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

 

EWR-Staaten

  • 26 Mitgliedsstaaten der EU (außer Bundesrepublik Deutschland)
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

 

Informationen sowie Anwendungs- & Nutzungsbeispiele hinsichtlich der neuen eID-Karte erhalten Sie auf der Internetseite https://www.personalausweisportal.de

Die Gebühr für die Ausstellung der eID-Karte beträgt 37,00 €.

 

  • gültiges Ausweisdokument des jeweiligen EU- / EWR-Staates

Die Herstellung der eID-Karte erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin und dauert in der Regel mehrere Wochen.

Sie erhalten von der Bundesdruckerei einen Brief mit allen wichtigen Informationen (Transport-PIN, PUK, Sperrkennwort), sobald die eID-Karte fertiggestellt ist.

Wenige Tage nach Erhalt des Briefes sollte die eID-Karte zur Abholung dem Bürgerbüro der Stadt Schwelm vorliegen.

Sollten Sie persönlich zur Abholung der eID-Karte verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, sich durch die Erteilung einer Vollmacht von einer anderen Person vertreten zu lassen.

Haben Sie das Schreiben der Bundesdruckerei (der sogen. "PIN-Brief") nicht erhalten, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen!

  • Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz / eIDKG)
  • §§ 2 und 2a der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums - PAuswGebV

Kontakt

C. Bosbach

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J. Siepmann

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J. Hesse

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J. Hojenski

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