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Th.
Michalski
Teamleitung Bauordnung
Bauaufsicht
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Denkmalrechtliche Erlaubnis
Jede innere und äußere Veränderung bzw. Reparatur eines Denkmals bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmales eine neue bauliche Anlage geplant wird oder Werbeanlagen errichtet werden sollen.
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<link uploads media antrag_40dschg.pdf external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Antrag auf Ausstellen einer Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW
<link http: sgv.im.nrw.de lmi owa external-link-new-window nrw Öffnet einen externen link in einem neuen>Denkmalschutzgesetz NRW