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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Jede innere und äußere Veränderung bzw. Reparatur eines Denkmals bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmales eine neue bauliche Anlage geplant wird oder Werbeanlagen errichtet werden sollen.

Denkmalschutz in Schwelm

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Herr Th. Michalski

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