- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
Th.
Michalski
Fachbereichsleitung
telefonische Vereinbarung
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- michalski@schwelm.de
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Jede innere und äußere Veränderung bzw. Reparatur eines Denkmals bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmales eine neue bauliche Anlage geplant wird oder Werbeanlagen errichtet werden sollen.
<link sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen - external-link-new-window \"DSchG NRW - Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster\">Denkmalschutzgesetz NRW</link>