Bildung und Teilhabe

Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen für:

- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Kontakt

Y. Köse

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B. Klosterkötter

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