Ausnahmegenehmigung für Selbständige / Bewohnerparkausweis


 


Jeder Bewohner, der in einer Bewohnerparkzone wohnt und dort mit seinem Wohnsitz gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten, so bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit. Sind Sie nicht Halter des Kfz, benötigen wir zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzung des Kfz, für das der Bewohnerparkausweis ausgestellt werden soll und die dazugehörige Zulassungsbescheinigung Teil 1. Waren Sie bisher bereits im Besitz eines Bewohnerparkausweises, bringen Sie bitte auch diesen mit. Sie können den Bewohnerparkausweis auch schriftlich beantragen. Hier benötigen wir Ablichtungen der vorgenannten Unterlagen. 

Analog zu Bewohnerparkausweis erhalten Selbständige eine Ausnahmegenemigung zum Parken, sofern sich ihr Betrieb in einem der Parkzonen befindet.

Bitte beachten Sie:
Wir stellen ausschließlich Bewohnerparkausweise für Bewohner in Bewohnerparkzonen aus, deren Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist, bzw. wenn der Nachweis über die dauerhafte Nutzung vom Halter bescheinigt wurde.

In Bezug auf Gewerbebetriebe wird hingewiesen, dass nur der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin -  bei Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen der Filialleiter / die Filialleiterin, der Arzt / die Ärztin, der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin (in)... eine Ausnahmegenehmigung zu Parken erhalten können.
MitarbeiterInnen erhalten keine Ausnahmegenehmigung.

Die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie unten.

  • Ausstellung eines Bewohnerparkausweises / einer Ausnahmegenehmigung für ein Jahr          30,70 Euro
  • Ausstellung eines Bewohnerparkausweises / einer Ausnahmegenemigung für zwei Jahre        61,40 Euro
  • für Änderungen des Bewohnerparkausweises / einer Ausnahmegenehmigung                          10,20 Euro

Straßenverkehrsordnung (STVO)

Kontakt

N. Brackelmann

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J. Siepmann

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C. Bosbach

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J. Hesse

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J. Hojenski

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