Beurkundungen im Jugendamt

Gemäß § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) können Sie beim Jugendamt z.B. die im Folgenden aufgeführten Urkunden kostenlos, nach vorheriger Terminvereinbarung, beurkunden lassen

  • Anerkennungen zur Mutter- und/Vaterschaft
  • Zustimmungen zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Urkunden über die Unterhaltsverpflichtungen
  • Erklärungen zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes

 

Für die Beurkundung benötigte Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis o.ä.)
  • Geburtsurkunde der Mutter / Vater

 

Sorgeerklärung - Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts:

(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet gewesen sind und/oder waren)

Merkblatt (in Bearbeitung)

Wenn Sie Fragen haben und/oder eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.

 

Kontakt

S. Decker

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U. Strätling

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S. Heringhaus

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