- Anschrift
- 001Moltkestr. 2658332Schwelm
S.
Decker
Beratung in Fragen zur Vaterschaftund Unterhalt für Volljährigebis zum 21. Lebensjahr
telefonische Vereinbarung
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- beistandschaft@schwelm.de
U.
Strätling
Beratung in Fragen zur Vaterschaftund Unterhalt für Volljährigebis zum 21. Lebensjahr
telefonische Vereinbarung
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- beistandschaft@schwelm.de
S.
Heringhaus
telefonische Vereinbarung
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- s.heringhaus@schwelm.de
Beurkundungen im Jugendamt
Gemäß § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) können Sie beim Jugendamt z.B. die im Folgenden aufgeführten Urkunden kostenlos, nach vorheriger Terminvereinbarung, beurkunden lassen
- Anerkennungen zur Mutter- und/Vaterschaft
- Zustimmungen zur Anerkennung der Vaterschaft
- Urkunden über die Unterhaltsverpflichtungen
- Erklärungen zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes
Für die Beurkundung benötigte Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis o.ä.)
- Geburtsurkunde der Mutter / Vater
Sorgeerklärung - Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts:
(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet gewesen sind und/oder waren)
Merkblatt (in Bearbeitung)
Wenn Sie Fragen haben und/oder eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.