Einheitlicher Parkausweis für Handwerker
für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie jeden weiteren Regierungsbezirk oder Gesamt-NRW
Handwerksbetriebe nach der Handwerksordnung oder handwerksähnliche Betriebe (IHK) können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für das gesamte Gebiet NRW erteilt werden.
In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen
Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
- Antragsformular
- Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 100,- Euro pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Arnsberg, jeder weitere Regierungsbezirk 50,- Euro maximal 250,- Euro, Gesamt-NRW 250,- EURO.
Die Änderungen der Genehmigung kosten 12.- Euro (z.B. bei Kennzeichenwechsel).
- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Gottmann
Parkraumüberwachung/Verkehrsangelegenheiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- Gottmann@schwelm.de
D.
Thiele
Haltung von Hunden, Sondernutzung, Marktfestsetzungen, Veranstaltungen
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- Thiele@schwelm.de
Ruhrgebietsparkausweises für Handwerker (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
Einheitlicher Parkausweis für Handwerker
für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie jeden weiteren Regierungsbezirk oder Gesamt-NRW
Handwerksbetriebe nach der Handwerksordnung oder handwerksähnliche Betriebe (IHK) können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für das gesamte Gebiet NRW erteilt werden.
In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen
Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 100,- Euro pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Arnsberg, jeder weitere Regierungsbezirk 50,- Euro maximal 250,- Euro, Gesamt-NRW 250,- EURO.
Die Änderungen der Genehmigung kosten 12.- Euro (z.B. bei Kennzeichenwechsel).
- Antragsformular
- Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind