Dass sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Initiativen mit ihren eigenen Ideen am Schwelmer Stadtleben beteiligen, ist wünschenswert. Damit solche Projekte besser umgesetzt werden können, stellt die Stadt Schwelm auch 2025 wieder ein Bürgerbudget in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld soll die Projektumsetzung finanziell unterstützt und gesichert werden.
Das Budget darf ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie des Ehrenamtes eingesetzt werden. Die Projekte sollen in der Regel für sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegen sein, die dem Ziel der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements dienen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Vereine und Verbände, soweit sie ihren Sitz in Schwelm haben, sind antragsberechtigt, politische Parteien und Vereinigungen sind ausgenommen.
Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von 25 % der Projektkosten zu erbringen. Die gesicherte Aufbringung des Eigenanteils ist im Antrag darzustellen. Sollten zum Ende der Antragsfrist Fördermittel noch nicht vergeben sein, kann der Eigenanteil auf bis zu 10 % reduziert werden. Für Projekte, durch die ausschließlich die Allgemeinheit einen Vorteil erzielt (Aufstellen von Bänken auf öffentlichen Wegen, Kunst im öffentlichen Raum o. ä.), kann auf einen Eigenanteil verzichtet werden. Ist das Bürgerbudget nach der Entscheidung über die fristgemäß eingegangenen Anträge nicht ausgeschöpft, können die freien Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres entsprechend dem dargestellten Verfahren vergeben werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Folgende Fristen sind bei dem Verfahren vorgesehen: Vorschläge für das laufende Kalenderjahr können bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Sie werden bis zum 31. Mai 2025 von den zuständigen Fachbereichen geprüft. Die Entscheidung über die Bezuschussung durch den Bürgermeister erfolgt nach Ende der Antragsfrist.
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger steht ein Antragsformular auf der städtischen Webseite unter „Bekanntmachungen“ Verfügung. Darüber bitte auch Informationen zum einzubringenden Eigenanteil und mögliche Folgekosten für die Stadt mit angeben.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an: so.becker@schwelm.de oder per Post an: Stadt Schwelm – Bürgerbudget – Frau Becker / Amt des Bürgermeisters – Hauptstraße 14, 58332 Schwelm.
(Schwelm, den 4. Februar 2025)