Corona Schutzverordnung ab 16.12.2020

neue Corona Schutzverordnung ab 11. Mai 2020

Anlage Hygiene und Infektionsschutzstandards

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

FAQ Schwelm- Häufige Fragen an Schwelms Stadtverwaltung

Hilfsangebote / Hilfsgesuche

Coronaschutzverordnung vom 20. April 2020

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland führen Maskenpflicht ein

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Landesregierung setzt weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie um
Teilweise neue Regelungen gelten ab dem 20. April

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Corona - Krise: 11. Fortschreibung stadtbezogener Informationen / Corona-Krise: Keine öffentlichen Osterfeuer! 

Das Ordnungsamt der Stadt Schwelm weist darauf hin, dass wegen der Corona-Krise unter Bezug auf die Coronaschutzverordnung zum Schutz der Bürger/innen keine öffentlichen Osterfeuer stattfinden werden. Das letzte Osterfeuer 2020 für Schwelm wurde beim Ordnungsamt am 17. März 2020 angezeigt. In der Zwischenzeit erfolgten bereits Absagen durch Veranstalter.

Schwelm, den 6. April 2020

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 10. Fortschreibung stadtbezogener Informationen / Technische Betriebe Schwelm: Sperrgutannahme öffnet am Ostersamstag 06.04.2020

„Am Samstag vor Ostern wird die Sperrgutannahme der TBS an der Wiedenhaufe wieder geöffnet. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind vorbereitet,“ erklärt TBS-Chef Markus Flocke.

Die Öffnung erfolgt am 11. April in extra ausgeweiteten Annahmezeiten: Die Anlage öffnet bereits um 8:00 Uhr (also eine Stunde früher als gewohnt) und schließt erst um 14:00 Uhr (zwei Stunden später als gewohnt). Markus Flocke: „Dadurch wollen wir die Anlieferungen zeitlich entzerren und einen möglichst reibungslosen Ablauf erzeugen“.

Die Zufahrt wird durch TBS-Mitarbeiter geregelt – das Personal wird darauf achten, dass die Anzahl von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände begrenzt wird. Deshalb kann es unter Umständen zu Wartezeiten und Verzögerungen kommen, für die die TBS schon jetzt um Verständnis bitten.

„Selbstverständlich ist dabei der Schutz der anliefernden Bürger/innen und unserer Beschäftigten oberstes Gebot“ betont Markus Flocke. So werden die Beschäftigten die nötigen Schutzausrüstungen tragen und auf die ausreichenden Abstände achten.  In den anliefernden PKW dürfen sich maximal zwei Personen befinden.

Die TBS bitten die Anlieferer:

  • achten Sie auf die nötigen Abstände zum Personal und zu anderen Anlieferern
  • schützen Sie alle Anwesenden durch angemessenes Verhalten
  • bezahlen Sie möglichst passend: Sperrgut 15,- €, Grünschnitt 5,- €, (eine Kartenzahlung ist aus technischen Gründen leider nicht möglich)
  • wenn Sie über eine Schutzmaske verfügen, bietet es sich an, dass Sie diese tragen – das erhöht das Sicherheitsgefühl der Beteiligten.

Die TBS hatten zu Beginn der Corona-Krise die Annahme schließen müssen. Die konsequente Einschränkung des öffentlichen Lebens hat oberste Priorität.

Das Kreisgesundheitsamt unterstützte bei der Ermittlung der notwendigen Schutzmaßnahmen, sodass es jetzt möglich ist, die Sperrgutannahme trotz der anhaltenden Corona-Lage wieder anzubieten.

Aufgrund der coronabedingt geänderten Einsatzpläne wird es bis auf Weiteres keine Mittwochsannahme geben. Die Sperrgutannahme wird nach der Öffnung am 11. April bis auf Weiteres jeden Samstag von 8 bis 14 Uhr stattfinden. 

Trotz der Öffnung und der Ausweitung der Annahmezeiten sollten aber nicht dringliche Aufräumaktionen oder Entrümpelungen weiterhin zurückgestellt werden, damit keine zu großen Warteschlangen entstehen. Markus Flocke: „Die Annahme funktioniert dann störungsfrei, wenn der Andrang mit den Schutzmaßnahmen zusammenpasst und alle das nötige Verständnis mitbringen.“

Schwelm, den 6. April 2020

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 9. Fortschreibung stadtbezogener Informationen / Thema „Elternbeiträge“: Verwaltung im Gespräch mit Aufsichten

Politik und Verwaltung haben sich vor dem Hintergrund der Corona-Krise zum Ziel gesetzt, die Eltern in Schwelm bei den Elternbeiträgen möglichst umfassend zu entlasten. Der nun vorliegende Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW scheint dies nicht voll umfänglich zu ermöglichen. Die Verwaltung ist daher im Gespräch mit den Aufsichten, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Danach wird die Politik abschließend beschließen. Das formelle Verfahren zwischen Politik und Verwaltung wird – unter Bezug auf den oben genannten Erlass – in den nächsten Tagen umgesetzt.

Bereits jetzt steht jedoch fest, dass von der Verwaltung für den Monat April keine Elternbeiträge eingezogen werden. Falls Eltern bereits Geld per Dauerauftrag überwiesen haben, wird dieses zurückerstattet. Dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung bittet um ein wenig Geduld.

Schwelm, den 31. März 2020

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 8. Fortschreibung stadtbezogener Informationen / TBS mit wichtigen Hinweisen

Die Technischen Betriebe der Stadt Schwelm teilen mit, dass das Wasser auf den kommunalen Friedhöfen voraussichtlich ab Mittwoch, 1. April, aufgedreht wird, damit der Blumenschmuck, den Angehörige auf die Gräber gelegt haben, gegossen werden kann und nicht vertrocknet. Bei der Nutzung der Wasserstellen ist auf Grund der Corona-Krise zum Schutz der Gesundheit der Mindestabstand von 2 m einzuhalten.

Die Friedhofsverwaltung erinnert alle Trauergäste daran, dass bei Bestattungen eine Begrenzung auf maximal 15 teilnehmende Personen besteht. Nicht-Familienangehörige werden eindringlich gebeten, an Trauerfeiern nicht teilzunehmen. Nur so kann die Gesundheit jedes Einzelnen geschützt werden.

Schwelm, den 30. März 2020

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 7. Fortschreibung stadtbezogener Informationen: Aktion Heimat shoppen

#schwelmliefert – Heimat shoppen in der Corona-Krise
Lokalen Handel unterstützen – Produkte liefern lassen oder abholen

Die Herausforderungen, die mit der aktuellen Situation einhergehen, betreffen alle Menschen gleichermaßen. Wichtig ist zu allererst die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, weshalb die aktuellen Maßnahmen sinnvoll und richtig sind.

„Ohne Frage“, so Schwelms Wirtschaftsförderer Simon Nowack, „sind Einzelhändler/innen, Dienstleister/innen, Gastronomen/innen und Ladenhandwerker/innen besonders hart getroffen und durch die angeordneten Geschäftsschließungen oft in ihrer Existenz bedroht“.

Neben dem Beratungsangebot zu Fördermitteln und Liquiditätshilfen der Wirtschaftsförderung der Stadt Schwelm möchten die Wirtschaftsförderung, die Werbegemeinschaft Schwelm (WGS) und das Stadtmarketing Schwelm die Betroffenen mit der Aktion #schwelmliefert in der aktuellen Krise unterstützen und auf die vielen kreativen Angebote und Ideen der Schwelmer Geschäfte aufmerksam machen, um, so Simon Nowack, „unsere lokalen Geschäfte, die Vielfalt im Einzelhandel und die vielen Dienstleister vor Ort zu erhalten.“

Auf vielfältige Weise versuchen zahlreiche Schwelmer Geschäftsleute schon jetzt, mit Online-Angeboten sowie mit Liefer- und Abholservices auch weiterhin für ihre Kunden da zu sein. Simon Nowack und WGS-Vorsitzende Daniela Weithe: „Wir wollen diese Angebote sammeln, für die Bürgerinnen und Bürger zusammenstellen und auf den Internetseiten der Stadtverwaltung, des Stadtmarketings und der Werbegemeinschaft veröffentlichen. Mit der Aktion #schwelmliefert wollen wir eine Plattform bieten, um für die Schwelmer Geschäfte in der Krise Werbung zu machen und den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, wo man auch in Zeiten der Corona-Krise noch ein Stück Heimat shoppen kann.“

Aktuell haben sich schon 20 Einzelhändler/innen der Aktion angeschlossen, für die auch auf Facebook und Instagram Werbung gemacht wird. Übrigens: Fast stündlich melden sich weitere Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, um teilzunehmen.

Natürlich lässt sich nicht jede Dienstleistung in der aktuellen Situation auf anderem Wege anbieten. Wer aber an einer Teilnahme interessiert ist, wird gebeten, den beiliegenden Fragebogen kurz auszufüllen und an nowack@schwelm.de zurückzusenden. Die Teilnehmer/innen werden jederzeit darüber informiert, wie und wo die Informationen veröffentlicht werden. Der Fragebogen steht auch auf den Internetseiten der drei Projektpartner Stadt Schwelm, Stadtmarketing Schwelm und Werbegemeinschaft zum Download bereit.

Zudem wird den Teilnehmer/innen angeboten, sie in den Newsletter der Wirtschaftsförderung aufzunehmen und sie somit jeweils zeitnah über weitere Unterstützungsprogramme der Bundes- und Landesregierung für Unternehmen und Selbstständige zu informieren.

Ansprechpartner sind: Schwelms Wirtschaftsförderer Simon Nowack, Tel. 801-305; Daniela Weithe, Vorsitzende der Werbegemeinschaft Schwelm, Tel. 876661.

Schwelm, den 25. März 2020
 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 6. Fortschreibung stadtbezogener Informationen

Technische Betriebe Schwelm: Samstag keine Schadstoffsammlung

Die Technischen Betriebe Schwelm informieren darüber, dass wegen der Corona-Krise am 28. März 2020 keine Schadstoffsammlung stattfinden wird.

Stadtmarketing Schwelm: Trödelmarkt im Mai und „e-bike-aktiv“ finden nicht statt
Wegen der Corona-Krise wird der für den 17. Mai 2020 geplante Schwelmer Trödelmarkt nicht stattfinden. Das Stadtmarketing Schwelm versichert: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - der nächste Schwelmer Trödelmarkt kommt ganz bestimmt.
Zudem wird aus demselben Grund der für den 25. April auf dem Areal der Eventhalle Schwelm geplante „e-bike-aktiv“-Tag abgesagt. Ein neuer Termin für dieses Event ist in Planung.
Aktuelle Informationen zur Beantragung von Wohngeld
Da die Wohngeldstelle derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Erst- oder einen Weiterleistungsantrag entweder digital oder schriftlich zu stellen (Formular ist auf der Seite der Stadt Schwelm https://www.schwelm.de/  abrufbar). Wohngeldanträge werden aufgrund der aktuellen Situation auf Anfrage (Tel. 02336 / 801-221 oder 801-307) auch per Post übermittelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bürger/innen einen Wohngeldantrag auch online stellen können. Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Bürger/innen schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld habe und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich. Link zur Online-Antragstellung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Schwelm, den 24. März 2020 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 5. Fortschreibung stadtbezogener Informationen

neuer Erlass und weitere Allgemeinverfügung

Erlass vom 17.03.2020
Aufsichtliche Weisung zum Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des
Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von
interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren ab dem 18. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
über das Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des
Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der
Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare
Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von
interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen
Praxen und Autismuszentren ab dem 18. März 2020 zur Verhinderung der weiteren
Ausbreitung von SARS-CoV-2

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 4. Fortschreibung stadtbezogener Informationen

Technische Betriebe Schwelm zum Umgang mit Bestattungen
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus Covid-19 SARS-2 zu verlangsamen, führen die Technischen Betriebe Schwelm AöR aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Schwelm vom 17.03.2020 neue Regeln für die Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen und die Nutzung der Trauerhallen ein. Die Regelungen sollen die anwesenden Personen bei Beisetzungen vor Ansteckung schützen.
Die Trauerhalle steht ab sofort aufgrund des hohen Ansteckungspotentiales des Corona-Virus für Trauerfeiern nicht mehr zur Verfügung. Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit der Trauerfeier auf dem Kapellenvorplatz unter freiem Himmel. Hierbei ist sicherzustellen, dass während der gesamten Trauerfeier und Beisetzung ein persönlicher Sicherheitsabstand eines jeden Teilnehmers von zwei Metern zum nächsten gewährleistet sein muss.
Entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt wird die Teilnehmerzahl der an Trauerfeiern und Beisetzungen beteiligten Personen auf 15 Personen beschränkt. Um die Registrierung der Kontaktdaten der an der Bestattung beteiligten Personen sicherzustellen, legen die Bestatter entsprechende Listen aus, bei denen die Eintragung aller beteiligten Personen obligatorisch ist.
Diese Regelungen gelten ab sofort und bis auf weiteres.

Veranstaltungsabsagen
Die Stadt weist darauf hin, dass aus gegebenem Anlass keine Zusammenkunft der AG 78 stattfinden wird. Schwelms Wirtschaftsförderer Simon Nowack informiert darüber, dass die von ihm für die nächsten Wochen initiierten Veranstaltungen und Gespräche wie das Business-Breakfast auf der Feuerwache, der 1. Ausbildertalk und die Fokusgespräche City-Lab abgesagt wurden und in Absprache mit den Partnern nachgeholt werden.

Wie Firmen die Corona Krise überstehen können: Wirtschaftsförderung informiert über Angebote für Unternehmen und Selbständige
Die Corona-Krise trifft die heimische Wirtschaft hart, ob Einzelhändler oder mittelständisches Unternehmen, Kneipenwirt oder Handwerker. Die städtische Wirtschaftsförderung hat Tipps, wie Sie mit finanzieller Hilfe diese schwere Zeit überstehen können.
Um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, können Unternehmer und Selbständige aus Schwelm Hilfen der KfW- und NRW-Bank in Anspruch nehmen. Sie stellen nach Angaben der Wirtschaftsförderung Betriebsmittelkredite, Liquiditätshilfen und Überbrückungskredite zu günstigen Konditionen und mit Haftungsfreistellungen von bis zu 80 Prozent zur Verfügung.
Die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro Kreditvolumen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Kreditvolumen, auch Großunternehmen) können notwendige Kredite zur Überbrückung in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung absichern, so die Schwelmer Wirtschaftsförderung. Kostenlose Anfragen für ein Finanzierungsvorhaben können über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Sie ermöglichten eine Expressbürgschaft, die innerhalb von 72 Stunden bewilligt werden kann.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben laut Wirtschaftsförderung die Möglichkeit, ohne Einschaltung ihrer Hausbank aus dem „Mikromezzaninfonds Deutschland“ Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. „Mezzaninkapital“ ist nach Angaben der Wirtschaftsförderung eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Der staatliche Kapitalgeber bekomme weder Stimmrechte, noch mische er sich ins Tagesgeschäft ein.
Auch das Finanzamt in Schwelm ist durch den Landesfinanzminister NRW angewiesen worden, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der Unternehmer in Schwelm ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Auch die städtische Kämmerei hat angekündigt Anträge von Schwelmer Firmen zur Gewerbesteuerstundung im Einzelfall wohlwollen zu prüfen.
Der Schwelmer Wirtschaftsförderer Simon Nowack macht zudem auf verschiedene Hotlines für Unternehmer  und die heimische Wirtschaft aufmerksam:

-    Die landeseigene Förderbank NRW.BANK berät Unternehmen am Service-Telefon 0211 91741-4800. Die Berater informieren individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes.
-    Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für Fragen zu finanziellen Hilfen: 030 18615-1515.
-    Personalkostenübernahmen - Anlaufstelle der Arbeitsagentur für Kurzarbeitergeld: 0800 45555-20.
-    Sollte wegen des Coronavirus‘ ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe: 0251 591-8218; -8411 und -8136
-    Die SIHK hat eine zentrale Krisen-Hotline für Unternehmen geschaltet. Unter 02331 390-333 oder krisenhotline@hagen.ihk.de stehen den Unternehmen SIHK-Experten für die Bereiche Förderhilfen, Fördergelder, Aus- und Weiterbildungsprüfungen, Kurzarbeitergeld und International/Ursprungszeugnisse zur Verfügung. Die Fachleute sind montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.

Sämtliche Informationen der Wirtschaftsförderung hat die Stadt Schwelm auf Ihrer Homepage unter dem Reiter „Wirtschaft“ kompakt zusammengefasst. Der Schwelmer Wirtschaftsförderer Simon Nowack steht den Unternehmen in Schwelm für weitere Fragen unter seiner Dienstnummer 02336 / 801-305 zur Verfügung. 

Schwelm, den 20. März 2020

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Krise: 3. Fortschreibung stadtbezogener Informationen

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Selbstständige in Schwelm

Der Wirtschaftsförderer der Stadt Schwelm, Simon Nowack, informiert darüber, dass die EN-Agentur sowie die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Selbstständige in Schwelm kompakt zusammengefasst haben und fortlaufend aktualisieren.

Die EN-Agentur bietet auf Ihrer Homepage ein Informationsblatt zum Download an, das einen Überblick über die für den Ennepe-Ruhr-Kreis zuständigen Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus gibt. Das Informationsblatt finden Sie hier:https://en-agentur.de/covid-19-virus-wichtige-informationen-fuer-unternehmen 

Auf der Internetseite der SIHK finden Unternehmen Fragen und Antworten u.a. rund um die Themen Kurzarbeitergeld, Liquiditätsbeihilfen und betriebliche Pandemiepläne: https://www.sihk.de/container/fuerunternehmer/fragen-und-antworten-rund-um-das-coronavirus--4712654

Die SIHK hat zudem eine zentrale Krisen-Hotline für Unternehmen geschaltet. Unter 02331 390-333 oder krisenhotline(at)hagen.ihk.de stehen den Unternehmen SIHK-Experten für die Bereiche Förderhilfen, Fördergelder, Aus- und Weiterbildungsprüfungen, Kurzarbeitergeld und International/Ursprungszeugnisse zur Verfügung. Die Fachleute sind montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen. 

Schwelms Wirtschaftsförderer steht für Fragen unter seiner Dienstnummer 02336 / 801-305 zur Verfügung.

Spiel- und Bolzplätze sind geschlossen; es erfolgen Kontrollen

Die Stadt Schwelm verweist auf die Allgemeinverfügung der Stadt Schwelm zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-22, die als “2. Fortschreibung stadtbezogener Informationen” in voller Länge auf der Homepage der Stadt Schwelm unter dem Link „Aktuelles“  abgerufen werden kann.

Aus gegebenem Anlass lenkt die Stadtverwaltung den Blick der Bürger/innen noch einmal insbesondere darauf, dass u.a. auch alle Spiel- und Bolzplätze ab sofort geschlossen sind. Hierzu werden Kontrollen erfolgen.

Trauungen und Trauerfeiern

Ebenfalls aus gegebenem Anlass weist die Stadt darauf hin, dass Trauungen und Trauerfeiern stattfinden dürfen, sofern die Anzahl der Teilnehmenden auf ein absolutes Minimum reduziert wird (maximal 15 Personen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern). Zudem sind die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erfassen.

Schwelm, den 18. März 2020

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

2. Fortschreibung stadtbezogener Informationen: A l l g e m e i n v e r f ü g u n g zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 der Stadt Schwelm

Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020 des MAGS NRW

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

1. Fortschreibung stadtbezogener Informationen: Veranstaltungsabsagen, Umgang mit politischen Ausschüssen u.a.

An dieser Stelle schreibt die Stadt Schwelm aktuell stadtbezogene Informationen fort.

Bezüglich aller weiterführenden Angaben zum Umgang mit der Corona-Krise bitten wir Sie, den Link „Corona Information“ in der Menüleiste unserer Homepage aufzurufen, der unmittelbar zu den Informationen der zuständige EN-Kreisverwaltung führt.

Weitere Veranstaltungsabsagen

  • Die Stadt Schwelm informiert darüber, dass vor dem Hintergrund der Corona-Krise der für den 26. März 2020 geplante „Boys and Girls Day 2020“ nicht stattfinden wird.

Außerdem entfallen bis auf Weiteres die Montags-, Dienstags- und Donnerstagsrunden der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der VHS. Auch die im Rahmen des ARGE-Programms geplanten Veranstaltungen zum Seniorenschwimmen und die Gymnastikstunden im Rahmen der Reihe „Fit bleiben für Frauen 60plus“ werden bis auf Weiteres abgesagt. Zudem findet die für den 5. April 2020 geplante Veranstaltung des Senioren-Theaterrings nicht statt. 

Bei Fragen zu städtischen Kitas und Schulen…

  • Wie schon in der Pressemitteilung vom 15. März 2020 bekannt gegeben, können sich Bürger/innen, die aus aktuellem Anlass Fragen zum Thema „Kitas und Schulen“ haben, bei der Stadtverwaltung Schwelm montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 801-294 melden. 

TBS schränken Dienstleistung im Bereich Sperrgut ein

  • In Abstimmung mit dem Stab Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Schwelm schränken die TBS alle verzichtbaren Aktivitäten mit näherem Bürgerkontakt ein, um die Einsatzfähigkeit als kommunaler Entsorger aufrecht zu erhalten.

Das bedeutet, dass die Selbstanlieferung von Abfällen bei den Technischen Betrieben ab sofort bis auf weiteres eingestellt wird. Der Betriebshof ist zu den bekannten Annahmezeiten mittwochs und samstags geschlossen.

Die Abholung von Sperrgut wird nur noch an den bereits vereinbarten Terminen stattfinden. Der letzte Termin ist der 24.3.2020.

Die Technischen Betriebe Schwelm bitten alle Bürger/innen um Verständnis für diese vorsorgliche Maßnahme.

Umgang mit Sitzungsarbeit

  • Die für den 17. März angesetzte Sitzung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Schwelm wird abgesetzt.
  • Die für den 19. März 2020 vorgesehene Auftaktveranstaltung des Arbeitskreises „Entwicklung ehemaliges Brauereigebäude“ wird verschoben.
  • Am kommenden Donnerstag, dem 19. März, findet um 17 Uhr im Schwelmer Rathaus, Ratssaal, Hauptstraße 14, eine Sonderratssitzung statt, um sich darauf zu verständigen, wie die politische Sitzungstätigkeit bis auf Weiteres auf das „unbedingt notwendige“ Maß beschränkt werden und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der örtlichen Politik erhalten bleiben kann. Dieses Szenario sollte zügig greifen, bis der Regelbetrieb wiederaufgenommen werden kann.
  • Auch für diese Ratssitzung gilt, die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, um die Ausbreitung des Coronavirus‘ möglichst zu verlangsamen. Alle Teilnehmer/innen werden nachdrücklich gebeten, das „Abstandsgebot“ einzuhalten und die gebotenen Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Die Stadt wird hierzu die Voraussetzungen schaffen.

Aktueller Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16. März 2020 und dem 17. März 2020

  • U.a. mit Blick z.B. auf Spielhallen, Wettbüros, Fitness Studios u.a. weist das städtische Ordnungsamt auf den aktuellen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15. März 2020 hin, der die Schließung dieser Einrichtungen ab dem 16.März anordnet.

Der Erlass äußert sich darüber hinaus klar zu Zugangsbeschränkungen bzw. strengen Auflagen für Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Die Stadt Schwelm wird hierzu in den nächsten Tagen eine Allgemeinverfügung auf der städtischen Homepage www.schwelm.de veröffentlichen.

Schwelm, den 16. März 2020