Vorfall im Jugendhilfeausschuss/Schulausschuss: Bürgermeister informiert über Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens

Im Zuge eines Vorfalls in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses / Schulausschusses vom 11. November 2024, der zwei Mitarbeitende der Stadtverwaltung betrifft, hatte Bürgermeister Stephan Langhard zügig eine umfassende interne Aufklärung auf den Weg gebracht.

Deren Ergebnisse leitete er an einen Fachanwalt zur Beurteilung weiter. Zudem setzte er aus Gründen der Transparenz die Staatsanwaltschaft Hagen und die Kommunalaufsicht beim Ennepe-Ruhr-Kreis über den bis zu jenem Zeitpunkt vorliegenden Sachstand in Kenntnis.

Der beauftragte Fachanwalt hat den Sachverhalt zwischenzeitlich bewertet und die Auffassung des Bürgermeisters geteilt, ein Disziplinarverfahren gegen jenen Mitarbeiter, der einer Tätlichkeit beschuldigt wird, einzuleiten und bis zur strafrechtlichen Klärung wieder auszusetzen.

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft Hagen nun beim Amtsgericht in Schwelm die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den in Rede stehenden Mitarbeiter beantragt.

Stephan Langhard: „Es ist gut, dass das Verfahren den nächsten Schritt gegangen ist. Die zügige strafrechtliche Klärung ist im Interesse aller Beteiligten und sicher der gesamten Verwaltung.“

Schwelm, den 21. Februar 2025