Für die am Sonntag, 23. Februar, stattfindende Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind in den neun Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises rund 243.200 Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen.
Die meisten Wählerinnen und Wähler sind in Witten zuhause (71.123), die wenigsten in Breckerfeld (6.990). In Hattingen dürfen 41.721 ihre Kreuze machen, in Gevelsberg 22.876 und in Ennepetal 22.113, in Schwelm, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) sind es jeweils um die 20.000, in Herdecke 18.064.
Die Wahlämter in den Städten verzeichnen eine gute Nachfrage nach Briefwahlunterlagen. Kreisweit hat – Stand Freitag, 14. Februar - schon mehr als ein Viertel (27,3 Prozent, 66.438) diese Möglichkeit zur Stimmabgabe auf den Weg gebracht. Die höchste Quote meldet mit 35,1 Prozent Breckerfeld. Nah dran an der 30-Prozentmarke sind zudem Sprockhövel (29,6) und Witten (29,4).
Darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten die meisten Erststimmen in den Wahlkreisen 137 und 138 erhalten und wie sich die Zweitstimmen an Ennepe und Ruhr auf die 18 Parteien verteilen, darüber informiert die Kreisverwaltung am Sonntag ab 18 Uhr auf ihrer Internetseite (https://eu-central-1.protection.sophos.com?d=en-kreis.de&u=d3d3LmVuLWtyZWlzLmRl&i=NjU5ZDQ4MjVjMmE1NzUyYmZhZmMzODE5&t=WEFCa1Q1Qlp3RlFvbFFGZnUyZmc1T0JvOTNZZXdReXRHMTNnSUJ4eEJvVT0=&h=34747cf90278473ba6bd639e790c73ec&s=AVNPUEhUT0NFTkNSWVBUSVYCqnWCl9NEjBV0wbRCMDswwK5fmCVoEdNcqnLYmVlsFw).
Wie bei den letzten Bundestagswahlen wird der Ennepe-Ruhr-Kreis auch am Sonntag in zwei Wahlkreise aufgeteilt sein. Zum Wahlkreis 138/Ennepe-Ruhr-Kreis II zählen die Städte Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten. Den Wahlkreis 137/Hagen-Ennepe-Ruhr-Kreis I bilden Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Hagen.
Die Wähler haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Direktbewerber des jeweiligen Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Wegen der Reform des Wahlrechts wird in diesem Jahr erstmals nicht jeder in seinem Wahlkreis erfolgreiche Direktkandidat einen Sitz im Bundestag erhalten. Hintergrund sind der Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die festgeschriebene Grenze von maximal 630 Bundestagsabgeordneten.
Mit der Reform gilt: Ein Bewerber, der seinen Wahlkreis nach Erststimmen gewinnt, erlangt nur einen Sitz im Bundestag, wenn seine Partei auf Landesebene ausreichend Zweitstimmen bekommen hat und sie so auch über Mandate für alle erfolgreichen Wahlkreisbewerber verfügt. Ist dies nicht der Fall, werden die vorhandenen Mandate auf Grundlage der jeweils erzielten Erststimmenergebnisse vergeben. Ausgenommen von dieser Regelung sind parteiunabhängige Bewerber – ihnen reicht zum Einzug in den Bundestag wie bisher die relative Mehrheit in ihrem Wahlkreis.
Nebenwirkung dieser Veränderung: Am Sonntagabend wird noch nicht sicher feststehen, welche erfolgreichen Direktbewerber ihre Wahlkreise im Bundestag vertreten werden und welche Wahlkreise in der nächsten Legislaturperiode "verwaist" bleiben.
(Eine Pressemitteilung der EN-Kreisverwaltung)
Schwelm, den 18. Februar 2025