Aktuelle Informationen zur Wahl des 21. Bundestages am 23. Februar 2025

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Die entsprechende Wahlbenachrichtigung erhalten Sie ab Ende Januar bis zum 1. Februar 2025.

Die Neuwahl des Bundestages hat verkürzte Fristen zur Folge, weshalb die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen und versendet werden können.

Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.

Sie habend folgende Möglichkeiten, die Briefwahl ab sofort zu beantragen:

Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:

  • schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • ggf. eine abweichende Versandanschrift

Briefwahl

Informationen der Bundeswahlleiterin

Ihre Ansprechpersonen

  • S. Liebscher

    liebscher(at)schwelm.de02336/801-272Adresse | Sprechzeiten | Details
  • R. Lüder

    lueder(at)schwelm.de02336/801467Adresse | Sprechzeiten | Details