Stadtverwaltung informiert: Grundsteuerbescheide 2025 kommen später

Aufgrund der Reform der Grundsteuer wird diese im Jahr 2025 erstmals nach der neuen Rechtslage festgesetzt. Im Zuge der Reform wurden sämtliche Grundstücke neu bewertet. Die Reform macht, wie schon früher mitgeteilt, Anpassungen der Finanzsoftware notwendig, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Zudem wird in der Ratssitzung am 13. Februar 2025 endgültig über die mögliche Anwendung von differenzierten Grundsteuer-Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke entschieden. Hierdurch verzögert sich der Versand der Grundsteuerbescheide in diesem Jahr. Dies wiederum hat zur Folge, dass sich auch die erste Fälligkeit für die Grundsteuer verschiebt, und zwar voraussichtlich auf Ende März. Zum „eigentlichen“ ersten Fälligkeitstermin am 15. Februar 2025 wird daher auch keine Abbuchung der Grundsteuer erfolgen.

Die Stadtverwaltung bittet die Steuerpflichtigen darum, bis zum Versand der Bescheide von Rückfragen zu diesem Thema abzusehen.

Schwelm, den 23. Januar 2025