Die Stadt Schwelm informiert aktuell über die bevorstehende Bundestagswahl und gibt einen Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435). Die entsprechende Wahlbenachrichtigung erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab Ende Januar bis zum 1. Februar 2025.
Die Neuwahl des Bundestages hat verkürzte Fristen zur Folge, weshalb die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen und versendet werden können.
Wer per Briefwahl wählen möchte, hat folgende Möglichkeiten, wie Sybille Liebscher, Leiterin des Schwelmer Wahlbüros, erläutert: „Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden“.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen ab sofort beantragt werden:
- per Mail an wahlamt(at)schwelm.de
- schriftlich mittels eines formlosen Briefes an die Stadtverwaltung Schwelm – Wahlamt -Hauptstraße 14, 58332 Schwelm
- Online Wahlschein-Antrag
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Sybille Liebscher: „Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift.“
Auf ihrer Homepage www.schwelm.de hat die Stadtverwaltung alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl 2025 unter https://www.schwelm.de/aktuelles/news/bundestagswahl-2025 gebündelt. Dort stehen auch die Informationen der Bundeswahlleiterin zur Briefwahl und über Fakten gegen Desinformationen.
Das Wahlamt war direkt nach den ersten Prognosen des voraussichtlichen Wahltermins aktiv geworden und hat sowohl unter den Bediensteten der Stadtverwaltung als auch in der Bürgerschaft zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewinnen können: Sybille Liebscher: „Dafür bedanken wir uns sehr herzlich!“
Schwelm, den 14. Januar 2025