Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Schwelm eine jährliche Hundesteuer. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung der Hunde bei der Stadtverwaltung. Aktuell sind in Schwelm 1733 Hunde angemeldet.
Die gestaffelte Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 150 Euro, bei zwei Hunden im Haushalt kostet jedes Tier 190 Euro und ab drei Hunden jedes Tier 225 Euro. Für einen gefährlichen Hund sind jährlich 1000 € an Steuern zu entrichten. Auch ein zugelaufenes Tier muss bei der Stadt gemeldet werden, und zwar innerhalb von zwei Wochen. Und natürlich sind auch Hunde, die in Pflege oder auf Probe in einem Haushalt leben, zu versteuern.
Leider ist immer wieder festzustellen, dass nicht alle Hundehaltenden das Tier pflichtgemäß angemeldet haben. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit beabsichtigt die Stadt Schwelm daher, eine Hunde-Bestandsaufnahme durchzuführen.
Um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfiehlt die Stadt jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, ihre Hunde – sofern noch nicht geschehen – so schnell wie möglich anzumelden. Denn für bei der Bestandsaufnahme festgestellte nicht angemeldete Hunde wird eine rückwärtige Steuerfestsetzung fällig. Außerdem muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.
Angemeldet werden können Hunde bei der Stadt Schwelm online über das Serviceportal - https://portal.schwelm.de/extension/service/call/b3a679a0-8d92-4032-a19b-323f83ede957 - oder im Finanzmanagement bei Frau Palomba, Hauptstraße 14, 1. Etage, Raum 120, Tel. 801-228, sowie im Bürgerbüro in der Moltkestraße 24, Tel. 801-255. Hier kann man sich auch über diverse Steuerbefreiungs- bzw. Steuerermäßigungstatbestände informieren.
Bei den letzten Hunde-Bestandsaufnahmen der Stadt Schwelm in den Jahren 2004 und 2007 waren deutliche Zuwächse bei den Hundesteueranmeldungen festgestellt worden.
Schwelm, den 23. Juli 2024