Gutes tun mit Mitteln des Bürgerbudgets: Stadt Schwelm stellt 5000 € für Bürgerprojekte zur Verfügung

Mit dem Bürgerbudget, das die Stadt Schwelm in Höhe von 5.000 € für Projekte zur Verfügung stellt, soll die direkte Bürgerbeteiligung gestärkt und die Umsetzung von Projekten durch finanzielle Unterstützung gesichert werden. Die Bagatellgrenze der Förderung liegt bei 500 €.

Das Budget darf ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie des Ehrenamtes eingesetzt werden. Die Projekte sollen in der Regel für sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegen sein, die dem Ziel der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements dienen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Vereine und Verbände, soweit sie ihren Sitz in Schwelm haben, sind antragsberechtigt, politische Parteien und Vereinigungen sind ausgenommen.

Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von 25 % der Projektkosten zu erbringen. Die gesicherte Aufbringung des Eigenanteils ist im Antrag darzustellen. Sollten zum Ende der Antragsfrist Fördermittel noch nicht vergeben sein, kann der Eigenanteil auf bis zu 10 % reduziert werden. Für Projekte, durch die ausschließlich die Allgemeinheit einen Vorteil erzielt (Aufstellen von Bänken auf öffentlichen Wegen, Kunst im öffentlichen Raum o. ä.), kann auf einen Eigenanteil verzichtet werden. Ist das Bürgerbudget nach der Entscheidung über die fristgemäß eingegangenen Anträge nicht ausgeschöpft, können die freien Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres entsprechend dem dargestellten Verfahren vergeben werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist ausgeschlossen

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Verfahren sieht vor, dass Vorschläge für das laufende Kalenderjahr bis zum 15. September eingereicht werden können. Sie werden bis zum 30. September 2024 geprüft. Die Entscheidung zur Förderung konsumtiver Projekte trifft der Bürgermeister.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit einem formlosen Antrag unter Benennung eines Verantwortlichen, einer Beschreibung des Projekts sowie der Darstellung der Finanzierung und der Folgekosten für eine Förderung zu bewerben (siehe auch Antragsformular auf www.schwelm.de/Aktuelles).

Senden Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an: so.becker@schwelm.de oder per Post an: Stadt Schwelm – Bürgerbudget – Frau Becker / Amt des Bürgermeisters – Hauptstraße 14, 58332 Schwelm.

Schwelm, den 29. Juli 2024