Stadtverwaltung Schwelm wirbt um Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025

Der 23. Februar 2025 zeichnet sich als wahrscheinlicher Termin für die vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag ab.

„Im Wahlamt der Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen schon jetzt auf Hochtouren, um am 23. Februar 2025 die Wahlen auch durchführen zu können“, erläutert Wahlamtsleiterin Sybille Liebscher.

Eine wichtige Stütze sind dabei die wahlhelfenden Menschen.

Die Stadt Schwelm sucht über 200 Personen, die das Wahlgeschäft in den Wahllokalen engagiert unterstützen mögen. Schon jetzt haben sich Bürgerinnen und Bürger beim Wahlamt gemeldet und ihre Mitwirkung angeboten. Dafür sagt die Stadt Schwelm: Herzlichen Dank!

Was gibt es zu beachten?

Sybille Liebscher: „Für den Dienst im Wahllokal müssen Sie am 23. Februar 2025 mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Inhaberinnen und Inhaber der deutschen oder einer EU-Staatsbürgerschaft. Eine Wohnanschrift in Schwelm ist nicht zwingend erforderlich“.

Der Dienst im Wahllokal beginnt am Sonntag um 7:30 Uhr und teilt sich in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht auf. Vormittags von 8:00 bis 13:00 Uhr; nachmittags von 13:00 bis 18:00 Uhr. Um 18:00 Uhr treffen sich wieder alle wahlhelfenden Personen und es beginnt die Auszählung.

Das ehrenamtliche Engagement wird mit einem Erfrischungsgeld zwischen 35 und 50 Euro (je nach Funktion) vergütet.

Eine umfassende Schulung der Wahlvorstände ist seitens des Wahlamtes in der Woche vor der Bundestagswahl geplant.

Wenn Sie die Durchführung der Bundestagswahl unterstützen wollen, dann melden Sie sich bitte vorzugsweise per Mail beim Wahlamt der Stadt Schwelm unter wahlamt@schwelm.de.

Gleichzeitig können Sie schon jetzt angeben, ob Sie auch für die Kommunalwahlen am 14. September und 28. September 2025 (eventuelle Stichwahl) zur Verfügung stehen.

Es grüßt Sie herzlich: Das Wahlamt Schwelm!

Schwelm, den 20. November 2024

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