Bundestagswahl 2025: Stadt freut sich über Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Mit Blick auf den 23. Februar 2025 als wahrscheinlicher Termin für die vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag hat die Stadtverwaltung Schwelm Bürgerinnen und Bürger frühzeitig gebeten, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu engagieren.

In der Tat hat der Aufruf gleich zur Meldung von Bürgerinnen und Bürgern geführt. Gemeinsam mit den Personen, die sich schon frühzeitig zur Verfügung gestellt haben, zählt die Stadt jetzt bereits knapp 100 Wahlhelfer!

Benötigt werden 200 Personen für dieses Ehrenamt, so dass die Stadt weiterhin um engagierte Menschen wirbt.

Allen, die sich schon jetzt bereit erklärt haben, sagt Wahlamtsleiterin Sybille Liebscher herzlich „Danke“. Besonders erfreulich ist es, dass darunter auch Personen sind, die bereits die Durchführung der Europawahl in diesem Jahr unterstützt haben und /oder die bereit sind, diesen Dienst für die Demokratie auch für die Kommunalwahl in 2025 zu leisten.

Was gibt es zu beachten?

Für den Dienst im Wahllokal am 23. Februar 2024 muss man mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein.

Wahlhelfende Personen für die Bundestagswahl benötigen die deutsche Staatsbürgerschaft (eine Staatsbürgerschaft aus einem anderen EU-Land kommt hier nicht zum Tragen; hier korrigiert die Stadt eine frühere Angabe).

Der Dienst im Wahllokal beginnt am Sonntag um 7:30 Uhr und teilt sich in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht auf. Vormittags von 8:00 bis 13:00 Uhr; nachmittags von 13:00 bis 18:00 Uhr. Um 18:00 Uhr treffen sich wieder alle wahlhelfenden Personen und es beginnt die Auszählung.

Das ehrenamtliche Engagement wird mit einem Erfrischungsgeld zwischen 35 und 50 Euro (je nach Funktion) vergütet.

Eine umfassende Schulung der Wahlvorstände ist seitens des Wahlamtes in der Woche vor der Bundestagswahl geplant.

Wenn Sie die Durchführung der Bundestagswahl unterstützen wollen, dann melden Sie sich bitte vorzugsweise per Mail beim Wahlamt der Stadt Schwelm unter wahlamt@schwelm.de.

Gleichzeitig können Sie schon jetzt angeben, ob Sie auch für die Kommunalwahlen am 14. September und 28. September 2025 (eventuelle Stichwahl) zur Verfügung stehen.

Es grüßt Sie herzlich: Das Wahlamt Schwelm!

Schwelm, den 26. November 2024

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